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Re: Verkehrslasten 10 Sep 2003 08:44 #864

  • nik
  • niks Avatar Autor
Vielen Dank für die guten Tips!<br />
Noch zur Info:<br />
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein großes, mehrstöckiges Wohn- und Geschäftshaus. Die ausführende Firma ist eine der größten in Deutschland, mit entsprechender Rechtsabteilung. Natürlich hatten die dort einen Oberbauleiter. Dieser hatte mich ja aufgefordert, die Nutzlast von Büroräumen (2+1= 3 kN/qm) zu nehmen ("ist doch absolut ausreichend!").Da die Bauherren nun auf entgangenen Pachtzins (für die Vergangenheit und für die Zukunft) klagen, wird die Sache wahrscheinlich sehr teuer. Wahrscheinlich bin mit 77.000 € auch noch unterversichert! <br />
Aber zur Statik: Zwei der Decken wurden als mehrfeldrige, einachsige gespannte Stahlbetondecken und eine weitere als Pilsdecke nach alter DIN 1045 gerechnet. <br />
Kann man evtl. durch andere Berechnungsverfahren (Traglastverfahren bzw. neuere Programme (neue DIN 1045-1) noch etwas 2 kN/qm "herauskitzeln"?<br />
<br />
Vielen Dank für weitere Hilfe!<br />
nik

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Re: Verkehrslasten 10 Sep 2003 09:18 #866

  • ML Sollacher
  • ML  Sollachers Avatar Autor
durch "hinrechnen" müsste die rechn. tragfähigkeit wohl um rd. 25% erhöht werden.<br />
nur über "normverbiegen" geht das nicht - ausserdem müsste dann alles (!) nach 1045-1 umgebogen werden.<br />
bewehrungsreserven aus konstr. zulagen (für verträglichkeit u. gebrauchstauglichkeit)?<br />
eine genauere berechnung bringt sicher was!<br />
ein weites feld - vielleicht gibt es e. rechtsnachfolger des prüfingenieurs?<br />
<br />
wäre vielleicht e. "nutzungsadäquate lastaufstellung" hilfreich? vielleicht geschäftshaus im EG, büro im 1.OG und dann wohnungen (halt lt. genehmigungsplanung)? <br />
<br />
für den "schliff" an dem begriff "geschäftshaus" (und nicht nur dafür) wird es wohl juristischer unterstützung bedürfen. dazu sollte auch mal die beruftshaftpflichtversicherung informiert werden. manchmal stösst man schon bei den v.maklern auf findige leute :-)<br />

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Re: Verkehrslasten 10 Sep 2003 13:20 #856

  • Leonard
  • Leonards Avatar Autor
Hallo,<br />
<br />
ganz ruhig bleiben. Es besteht nur eine Rechtsverhältnis zwischen Statiker und GU. Der Gu hat die Statik bestellt. Die Höhe der Verkehrslast war dem GU bekannt, sie steht ja in der Statik. Ergo hat der GU etwas bestellt, as er eigentlich nicht brauchen kann, aber das ist sein Problem. Er als Kläger ist erst mal beweispflichtig, er hat Dein Werk ja schließlich abgenommen und verwendet. Ich denke, der GU kommt in Beweisnot. Ist natürlich ein juristisches Problem, meine Aussagen sind keine Rechberatung sondern allgmeins Wissen.<br />
<br />
Grüße

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Re: Verkehrslasten 11 Sep 2003 12:01 #860

  • Loenhoff
  • Loenhoffs Avatar Autor
Hallo, <br />
ich habe mit Interesse die obige Diskussion verfolgt. Mein Hinweis: möglicherweise bringt eine FEM - Berechnung noch mehr als 25 % Reserve

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Re: Verkehrslasten 11 Sep 2003 12:50 #862

  • Leonardo
  • Leonardos Avatar Autor
FE- Nachrechen von (vermutlich) einachsig gerechenten Decken geht meistens in die Hose, da i.A. die 20% Querbewehrung für den zweiachsigen Abtrag nicht ausreichen. Es ist halt wie im richtigen Leben, man bekommt nichts geschenkt. was man in der einen Achs spart, muß in der anderen Achse zugelegt werden<br />
<br />
Grüße<br />

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Re: Verkehrslasten 11 Sep 2003 13:34 #863

  • nik
  • niks Avatar Autor
Nochmals Danke für die vielen Tips! <br />
Hier noch einige Ergänzungen und aktuelle Infos:<br />
<br />
1) Ich bin nicht "versehentlich" in die falsche Zeile der DIN 1055-3 geraten und dazu stehe ich, selbst wenn ich dann vorsätzlich gehandelt habe und sich die Versicherung zurückziehen sollte. Die Vorgabe der Nutzung "Bürogebäude" kam von meinem Auftraggeber, auch wenn ich dies nicht beweisen kann. Mein Fehler war halt, dass ich nichts schriftlich habe.<br />
Ergo: Alles schriftlich bestätigen lassen!<br />
<br />
2) Der - vestorbene -Prüfingenieur hatte in seinem Prüfbericht keinerlei Bemerkungen über die Verkehrslasten! Er hat auch keinen Rechtsnachfolger. Die Frage ist, ob nun evtl. seine Versicherung mit "ins Boot" gezogen werden kann?<br />
<br />
3) Ich habe im Internet (Google) sehr interessante Ausführung über die Verbindlichkeit der DIN gelesen. Hier wäre m.E. auch ein juristischer Ansatz!<br />
<br />
4) Da ich nachts kaum noch schlafen kann, habe ich mir die Mühe gemacht und die Decken mit p=5 kN/qm - anstatt mit 3 - neu gerechnet. Eine Decke - einachsig gespannt als Achtfeldträger - und die andere Decke mit FEM (NEMETSCHEK)als Pilsdecke. <br />
Der Unterschied zu p=3 war bei dem Durchlaufträger relativ gering: ca. 2,6 qcm (von max. As=13,7 qcm). Die Neuberechnung der Pilsdecke mit der höheren Verkehrslast ergab im Feld eine max. Differenz von ca. 2 qcm und über den Stützen von 8 qcm (bei max. As von 43 qcm). Wird das toleriert?<br />
<br />
Schließlich habe ich dann die FEM-Berechnung nach der neuen DIN 1045-1 (auch mit NEMETSCHEK) durchgeführt... und siehe da: bei der Berechnung mit p=5 nach der neuen DIN war die Biegebewehrung in etwa in der Größenordnung wie bei der mit 3 kN/qm. <br />
Aber ... ist damit das Problem aus der Welt?<br />
Gilt dieses "schön rechnen" vor Gericht?<br />
<br />
mfG<br />
nik

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