Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

Verkehrslasten 09 Sep 2003 09:44 #853

  • Nik
  • Niks Avatar Autor
Kann man auch von den Verkehrslasten (DIN 1055) abweichen?<br />
Folgender Fall:<br />
Ein Bauherr beabsichtigt, vom Bauunternehmen Geld einzubehalten, da die Verkehrslast für sein errichtetes Geschäftshaus nicht mit 5,0 sondern mit 3,0 kN/qm angesetzt wurde. Diese Reduzierung von 5 auf 3 kN/qm geschah, weil der Bauunternehmer (Generalunternehmer) dies vom Statiker so forderte. Die Angelegenheit ist nun vor Gericht, und ich habe keine Beweise, dass ich auf Veranlassung des Bauunternehmers so gehandelt habe. Im ungünstigsten Fall muß ich die entgangenen Pachteinnahmen zahlem!<br />
Wie komme ich da raus?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Verkehrslasten 09 Sep 2003 10:34 #854

  • ML Sollacher
  • ML  Sollachers Avatar Autor
1. was steht denn in din 1055/t.3/tab.1? :-)<br />
2. was wurde nachweislich vereinbart? mehr als unter 1. verlangt?<br />
3. was wurde (ggfs.) von bauaufsicht/prüfing. verlangt?<br />
<br />

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Verkehrslasten 09 Sep 2003 12:07 #858

  • Nik
  • Niks Avatar Autor
Natürlich ist mir die DIN 1055,3 bekannt.<br />
Lt. DIN 1055 ist für Bürogebäude 2 kN/qm (+ Trennwandzuschlag)und für Geschäftshäuser 5 kN/qm (ohne Trennwandzuschlag) anzusetzen. <br />
Wo kann man übrigens verbindliche Definitionen zum Thema "Verkehrslasten" finden?<br />
Allerdings hat unser Auftraggeber uns aufgefordert, 3 kN/qm (Bürogebäude)anzusetzen,um Kosten zu sparen. <br />
Dafür habe ich leider keine schriftliche Beweise/Unterlagen. Es wurde mündlich vereinbart und der damals anwesende Prüfingenieur, der damit einverstanden war, ist leider verstorben. Insofern habe ich keine Zeugen!<br />
Deshalb die Frage nach der Verbindlichkeit von Verkehrslasten!<br />
<br />

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Verkehrslasten 09 Sep 2003 12:42 #855

  • Unbekannt
  • Unbekannts Avatar Autor
Hallo Nik,<br />
ich hoffe, Du hast eine gute Versicherung. Und dann hast Du sicher nicht vorsätzlich eine falsche Statik aufgestellt, sondern bist versehentlich mangels Erfahrung in die falsche Zeile bei den Lastannahmen gerutscht. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nämlich nichts.<br />
<br />
Allgemein:<br />
Uns kleinen Statikern fehlt oftmals das Rückgrad um unsere Arbeit zu verteidigen. Dann kommen schlaue Baupraktiker und sagen: "ich will das Bauteil aber so und so, das hab ich schon immer so gemacht." Wir Statiker knicken ein und schreiben das auf, wie er´s haben will. Wenn das Bauteil nicht trägt, heißts: "Sie sind doch der Fachmann das hätten Sie doch wissen müssen!"<br />
<br />
Richtig! Wir sind die Fachleute! Und mit diesem Selbstbewustsein muss man unmögliche Ansinnen freundlich aber bestimmt zurückweisen. Wer meint, er kann ohne Statik bauen soll das tu! Komischer Weise bekommen die meisten dann doch plötzlich Angst.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Verkehrslasten 09 Sep 2003 18:24 #859

  • Stefan
  • Stefans Avatar Autor
Hallo,<br />
ich verstehe das ganze nicht, wenn der Prüfingenieur doch eingeschaltet war und die Berechnung geprüft wurde muss doch ein Prüfbericht vorliegen. Aus diesem geht doch klar die Verkehrslast heraus. Ich muss aber meinem unbekannten Schreiber recht geben, wir müssen uns nicht zu den Handlangern von Unternehmern machen und am Schluss die Zeche zahlen. Um die Kuh eventuell vom Eis zu kriegen (ohne Wissen wie das System oder Material sich darstellt), sollte man es im Extremfall vielleicht auf einen Belastungsversuch ankommen lassen. Wenn das Gebäude groß genug ist (auch von der Bausumme) ist es zumindest ein Versuch wert, denn die bisherigen Erfahrungen aus meinem Umfeld haben gezeigt das die Bauteile meist noch über versteckte Reserven verfügen. Die Lastaufnehmenden Bauteile wie Stützen und Wände können im Normalfall rechnerisch nachgeweisen werden und im Zweifelsfall aufgemotzt werden.<br />
<br />
Gruß<br />
Stefan

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Verkehrslasten 10 Sep 2003 05:14 #861

  • Mario
  • Marios Avatar Autor
Hallo,<br />
<br />
ich gehe mal davon aus, daß auch der Bauherr (welcher auch einen Bauleiter bzw. Projektmanager, also einen Bausachverständigen, hat) im Vorfeld der Baumaßnahme ein Exemplar der statischen Berechnung bekommen hat. Nun hätte er sie nur lesen müssen. Damit wäre ihm bekannt, schon vor Baubeginn, daß die zulässige Verkehrslast bei 3 kN/m² liegt. Da er nicht schon hier Einspruch erhoben hat, hat er den Sachverhalt geduldet, und es kam mit seiner Kenntnis von geringeren Verkehrslasten zur Bauausführung.<br />
Weiterhin gehe ich davon aus, daß der Generalunternehmer nicht zum ersten Mal solche Projekte ausführt, und er also auch hätte wissen müssen daß 5 kN/m² in der DIN vorgeschrieben sind. Auch hätte er Bedenken anmelden müssen, da hier weniger Bewehrung und geringere Querschnittsabmessungen vorkommen als bei Bauwerken die mit 5 kN/m² gerechnet wurden (Vergleichswerte).<br />
Außerdem ist die DIN als solche kein Gesetz sondern Regel der Technik, von der man bei guter Begründung abweichen kann. (So führe ich z.B keine Stabilitätsnachweise nach DIN 18800 sondern nach Th. II. Ordnung).<br />
Die alles entschuldigt aber nicht die Verantwortung des Statikers zu geringe Lasten angesetzt zu haben.<br />
Auf jedem Fall empehle ich einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der sich auf diesem Gebiet auskennt.<br />
<br />
Gruß Mario

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten