Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Wer haftet ? (Architekt / Bauleiter / Statiker) ? 06 Aug 2003 15:04 #727

  • Bernd Safier / München
  • Bernd Safier / Münchens Avatar Autor
Grüß Gott,<br />
ich habe folgendes Problem:<br />
Mir wurde vom Architekten der Auftrag erteilt, eine Statik für ein Mehrfamilienhauses zu erstellen. Ich habe den Architekten darauf hingewiesen, daß ein Prüfstatiker dieses Objekt prüfen muß (aufgrund der Größe, sowie Gewerbe). Der Architekt war anderer Meinung. Nun ja, ich erstellte die Statik und das Haus wurde gebaut. Fälschlicherweise stellte sich jetzt heraus, daß die Statik doch hätte geprüft werden müssen und es wurde ein Prüfer eingeschaltet. Dieser ist der Meinung, daß drei Stürze unterdimensioniert sind. Nun meine Frage, wer muß diese Umbaumaßnahme zahlen ? Gruß Bernd

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Wer haftet ? (Architekt / Bauleiter / Statiker 06 Aug 2003 20:53 #728

  • Kunde
  • Kundes Avatar Autor
Das wird wohl ein Gericht klären müssen.<br />
<br />
Ich habe trotz dem das ich kein Bauingenieur bin so was ähnliches noch rechtzeitig<br />
vor Baubeginn bemerkt:<br />
<br />
Auftraggeber eine Firma.<br />
Bauing. erstellt Statik für diese Firma (Teil wird mehrfach identisch aufgestellt, hat aber keine Typenprüfung).<br />
Ich bekomme diese Statik. Bemerke schon Fehler. Weise die Firma darauf hin. Die<br />
will aber von nichts wissen - es sei alles i.O. schon x-mal gebaut.<br />
Ich nehme mir hier einen örtlichen Entwurfsverfasser - auch Bauing./Statiker der<br />
hier beim Bauamt einreichen darf. Tut er auch.<br />
Bauamt (Sachbearbeiter auch Bauing) schickt das zum Prüf-Ing. für Statik.<br />
Prof. Dr. Ing.... (wie sich später über die Suchmaschine google herausstellt<br />
wohl ein angesehener Spezialist) stempelt alles schön grün ab. <br />
"Durch Vergleichsrechnung geprüft, geprüft Prof....."<br />
Bauamt genehmigt den Bauantrag.<br />
<br />
Ich konnte das nicht fassen - alles Bau Ing. und Prof. <br />
<br />
Alle blind ?<br />
<br />
Durch Handrechnung habe ich dann dem Statiker, seinen<br />
Fehler nachgewiesen und wenige Stunden später hatte ich eine neue Statik.<br />
Diesen Fehler hat er zugegeben. (Man sollte schon mal wissen,<br />
was man wo und wie in ein Programm eingibt. Wenn manns nicht<br />
kann - sollte man es lassen und von Hand rechnen).<br />
<br />
Zusätzlich habe ich dann noch eine Statik Software bekommen und<br />
die gleichen Werte da eingegeben. Mit dem Ergebnis <br />
Kippsicherheit nicht gewährleistet. Und nun ?<br />
Der Statiker sagt sein Programm hat richtig gerechnet.<br />
<br />
Na ja - das Bauamt und der Professor haben ja alle schön unterschrieben -<br />
ich bin nur "Leihe" die müssen es ja wissen. Wenns umkippt lade ich<br />
alles auf einen LKW und kipp es dem Professor vor seine UNI.<br />
<br />
Ich werde das Fundamt dann doch wohl so Bauen, wie es meine <br />
Gegenrechnung ausgerechnet hat (größer) - da habe ich wenigstens das Gefühl es <br />
kippt nicht um. Auch wenn das dann nicht genehmigt ist. Das was auf dem<br />
Fundament steht ändert sich ja nicht. Und noch mal gebe ich keine 800€ aus.<br />
<br />
Das ich weder meinen Namen noch den Namen der beteiligten <br />
Ing. und des Prof. nenen will kann wohl jeder nachvollziehen, der<br />
keinen Ärger mit dem Bauamt haben möchte.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Wer haftet ? (Architekt / Bauleiter / Statiker 08 Aug 2003 13:29 #729

  • Trost
  • Trosts Avatar Autor
Wenn eine Statik zur Erlangung der Baugenehmigung erforderlich ist, so ist nur nach geprüften Unterlagen auszuführen. Der Statiker ist nicht der verantwortliche Bauleiter/Architekt und somit nicht zur Koordinierung der Bauabläufe und der Einholung von Genehmigungen zuständig. Wenn also ohne Prüfung gebaut wird, ist m.E. die Rechtslage klar.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Wer haftet ? (Architekt / Bauleiter / Statiker 15 Aug 2003 09:20 #730

  • Leonardo
  • Leonardos Avatar Autor
Hallo Alle<br />
<br />
m.E. ist es privatrechtlich einerlei ob geprüft wird oder nicht. Der AG hat Anspruch auf ein mangelfreies Werk. Als nachbessern. Da der Statiker die Angaben zur Ausführung zu verantworten hat, ist er wohl alleine im Boot.<br />
(Ich bin kein Jurist)<br />
<br />
Grüße<br />

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Wer haftet ? (Architekt / Bauleiter / Statiker 15 Aug 2003 16:10 #731

  • Florian Muthmann
  • Florian Muthmanns Avatar Autor
Hallo, <br />
sicher hat der BH Anspruch auf mangelfreie Leistung. Die Leistung des Statikers ist die Statik, wenn die mangelhaft ist muss er kostenlos nachbessern. Dass aber schon vor der notwendigen Prüfung mit der Ausführung begonne wurde ist nicht sein Problem. In der Baugenemigung steht doch normalerweise auch drin, ob geprüft werden muss und dass nur nach den geprüften Unterlagen gebaut werden darf.<br />
Irgendjemand wollte wohl die Prüfgebühren sparen und hat nun Pech gehabt. <br />
Dass ein Prüfer noch etwas verändert haben will ist doch eine normale Sache und spricht absolut nicht gegen die Stattik alss ganzes.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten