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Gast
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Guten Tag,<br />
ich bin seit über 15 Jahren als Statiker in Schleswig-Holstein tätig. Davon 13 Jahre als Angestellter und jetzt seit 2 Jahren selbstständig. Da ich "nur" Bautechniker bin, und ich dadurch nicht bauvorlageberechtigt bin, habe ich einen Ingenieur in meinem Büro eingestellt, der meine Statiken unterschreiben darf.<br /> Nun zu meiner eigentlichen Frage, durch Zufall wurde mir folgende Bescheinigung ausgestellt: "Wir bestätigen hiermit, daß der Nachweis einer mind. dreijährigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung sowie zum Führen der Berufsbezeichnung `Ingenieur´ auf Grund einer Ausbildung im Bauingenieurwesen durch Herrn Dipl.-Ing. ...Biermann ausreichend erbracht wurde. Diese Bestätigung gilt als Nachweis gemäß Â§... zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde" Was haltet Ihr davon ? Kann ich jetzt alleine Statiken aufstellen und unterschreiben ? Sollte ich dieses Schreiben zu den Ingenieurkammern schicken und mich dorf eintragen lassen ?<br /> Was kann rechtlich auf mich zu kommen ?<br /> <br /> Gruß Biermann |
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...das ist ja witzig <br />
<br /> Ich glaube allerdings kaum, dass man sich ungestraft durch einen administrativen Fehler zum Bauingenieur machen kann, der in den mir bekannten<br /> Fällen eine weitere Vorauss. für einen solchen<br /> Eintrag ist.<br /> <br /> Gruß Norbert |
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Ich denke zu einer ähnlichen Problematik gab es in diesem Forum im letzten Jahre schon einmal eine Anfrage. <br />
<br /> Schauen Sie sich doch einmal die Anfrage unter der folgenden Adresse an.<br /> <br /> www.diestatiker.de/dsforum/bbbb.php3?request=193 <br /> mfg. R. Hufenbach / PBS-GmbH<br /> |
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Die Erteilung der Bauvorlageberechtigung wird in SH ausschliesslich von der<br />
Architekten- und Ingenieurkammer SH nach Prüfung der eingereichten Unterlagen<br /> wie z.B. Ausbildung, Versicherungsnachweis und bereits durchgeführte Bauvorhaben<br /> vorgenommen, entsprechende Listen werden NUR bei der Kammer geführt.<br /> <br /> Ich denke aber, dass es sich hier nicht um die Bauvorlageberechtigung handelt sondern<br /> um die Befreiung der Prüfung selbst aufgestellter statischer Berechnungen. Auch hier<br /> gelten die o.a. Voraussetzungen. <br /> <br /> Für einen Bautechniker sind die Eintragungen in den Listen grundsätzlich nicht<br /> zu erlangen. Tut mir Leid aber die Gesetzeslage ist nun mal so.<br /> Jürgen Brandt |
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