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Rechtslage - Bauvorlageberechtigung ??? 14 Jun 2003 10:01 #592

  • Hr. Biermann
  • Hr. Biermanns Avatar Autor
Guten Tag,<br />
ich bin seit über 15 Jahren als Statiker in Schleswig-Holstein tätig. Davon 13 Jahre als Angestellter und jetzt seit 2 Jahren selbstständig. Da ich "nur" Bautechniker bin, und ich dadurch nicht bauvorlageberechtigt bin, habe ich einen Ingenieur in meinem Büro eingestellt, der meine Statiken unterschreiben darf.<br />
Nun zu meiner eigentlichen Frage, durch Zufall wurde mir folgende Bescheinigung ausgestellt: "Wir bestätigen hiermit, daß der Nachweis einer mind. dreijährigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung sowie zum Führen der Berufsbezeichnung `Ingenieur´ auf Grund einer Ausbildung im Bauingenieurwesen durch Herrn Dipl.-Ing. ...Biermann ausreichend erbracht wurde. Diese Bestätigung gilt als Nachweis gemäß Â§... zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde" Was haltet Ihr davon ? Kann ich jetzt alleine Statiken aufstellen und unterschreiben ? Sollte ich dieses Schreiben zu den Ingenieurkammern schicken und mich dorf eintragen lassen ?<br />
Was kann rechtlich auf mich zu kommen ?<br />
<br />
Gruß Biermann

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Re: Rechtslage - Bauvorlageberechtigung ??? 14 Jun 2003 16:04 #593

  • N. Ellenberger
  • N. Ellenbergers Avatar Autor
...das ist ja witzig :-)<br />
<br />
Ich glaube allerdings kaum, dass man sich ungestraft durch einen administrativen Fehler zum Bauingenieur machen kann, der in den mir bekannten<br />
Fällen eine weitere Vorauss. für einen solchen<br />
Eintrag ist.<br />
<br />
Gruß Norbert

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Re: Rechtslage - Bauvorlageberechtigung ??? 16 Jun 2003 07:51 #595

  • R. Hufenbach
  • R. Hufenbachs Avatar Autor
Ich denke zu einer ähnlichen Problematik gab es in diesem Forum im letzten Jahre schon einmal eine Anfrage. <br />
<br />
Schauen Sie sich doch einmal die Anfrage unter der folgenden Adresse an.<br />
<br />
www.diestatiker.de/dsforum/bbbb.php3?request=193

<br />
mfg. R. Hufenbach / PBS-GmbH<br />

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Re: Rechtslage - Bauvorlageberechtigung ??? 17 Jun 2003 21:42 #594

  • Jürgen Brandt
  • Jürgen Brandts Avatar Autor
Die Erteilung der Bauvorlageberechtigung wird in SH ausschliesslich von der<br />
Architekten- und Ingenieurkammer SH nach Prüfung der eingereichten Unterlagen<br />
wie z.B. Ausbildung, Versicherungsnachweis und bereits durchgeführte Bauvorhaben<br />
vorgenommen, entsprechende Listen werden NUR bei der Kammer geführt.<br />
<br />
Ich denke aber, dass es sich hier nicht um die Bauvorlageberechtigung handelt sondern<br />
um die Befreiung der Prüfung selbst aufgestellter statischer Berechnungen. Auch hier<br />
gelten die o.a. Voraussetzungen. <br />
<br />
Für einen Bautechniker sind die Eintragungen in den Listen grundsätzlich nicht<br />
zu erlangen. Tut mir Leid aber die Gesetzeslage ist nun mal so.<br />
Jürgen Brandt

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