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H- Kräfte aus Stützen können über Umschließungsbügel in mattenbewehrte Bodenplatten<br />
eingeleitet werden. Gilt diese Annahme auch für Bodenplatten, die stahlfaserbewehrt sind? |
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Moin moin,<br />
gute Frage, meiner Meinung nach ist Stahlfaserbeton nicht für statische Bauteile zugelassen. Es gibt zwar Zulassungen für Stahlfaser, jedoch nur für den Werkstoff und nicht für statische Bauteile.<br /> <br /> Gruß <br /> F. Schütt |
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Unter Zulassungs-Nr. Z-71.3-18 (Sohlplatten aus Stahlfaserbeton) hat die Fa. Baekert eine Zulassung für Bodenplatten mit DRAMIX-Stahlfasern (Z-71.4-3 ), die aber etlichen Beschränkungen unterliegen.<br />
<br /> Ob sich Ihr Problem damit lösen läßt, kann ich allerdings nicht sagen. Am besten mal bei Bekaert anrufen, dort gibt es einen Ansprechpartner für statische Fragen.<br /> <br /> Auch für faserbewehrte Kellerwände gibt es eine Zulassung (Z-71.3-18) <br /> <br /> Weitere Infos bei: Bekaert Deutschland GmbH, Otto-Hahn-Straße 20, 61381 Friedrichsdorf<br /> Tel.: 0 61 75 - 7 97 01 37, Fax: 0 61 75 - 7 97 01 08, Internet: www.dramix.de <br /> mfg. R. Hufenbach / PBS-G,bH |
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Bei Ausführung einer Stahlfaserbeton-Sohle sind die Horizontallasten durch die Einzelfundamente abzutragen.<br />
Dies ist ein Nachteil gegenüber bewehrten Sohlen, da die Einzelfund. dadurch oft recht groß werden. |
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