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Prüfstatik-Gebühren ??? 23 Mai 2003 16:45 #529

  • Klaus Meyer
  • Klaus Meyers Avatar Autor
Hallo,<br />
kann mir jemand sagen nach welcher Gebührenordnung (§) ein Prüfstatiker sein Honorar errechnet ?<br />
<br />
Besten Dank<br />
K. Meyer

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Re: Prüfstatik-Gebühren ??? 26 Mai 2003 11:44 #530

  • Florian Muthmann
  • Florian Muthmanns Avatar Autor
Prüfgebüren werden nach der Kostenordnung der Prüfingenieure abgerechnet (beim Bauamt erfragen).<br />
Sie richten sich nach dem Rohbauert und nach der Schwierigkeitsklasse (1,2 oder 3). <br />
Einfache Gebür für Statik prüfen, 1/2 fach für Konstruktionspläne prüfren und 1/2 fach für Bauüberwachung.<br />
mfg<br />
F. Muthmann

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Re: Prüfstatik-Gebühren ??? 26 Mai 2003 14:01 #532

  • Stefan Held
  • Stefan Helds Avatar Autor
Die genaue Gebührenermittlung erfolgt in Hessen über die BauprüfVO des Landes Hessen. In dieser ist geanu geklärt was das Gebäude und die Schwierigkeiten betrifft. Ebenso ist darin aufgelistet für was es wieviel Geld gibt. Zu finden ist die Verordnung unter folgendem Link:<br />
www.parlamentsspiegel.de und dann weiter unter "zum Dokumentenarchiv >> Gesetzblätter >> Länder". Viel Spaß damit.

Gruß<br />
Stefan

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Re: Prüfstatik-Gebühren ??? 04 Jun 2003 09:35 #531

  • M. Bernhard
  • M. Bernhards Avatar Autor
Zum Thema Prüfgebühren ist zunächst vorauszuschicken, daß Baurecht Länderrecht ist. Auch die bautechnische Prüfung ist Bestandteil dieses Länderrechts. Dies hat zur Folge, daß in jedem Bundesland andere Regelungen gelten.<br />
Meines Wissens ist aber der Weg in allen Ländern zumindest ähnlich.<br />
Basis sind die sog. anrechenbaren Kosten, die nahe an denen der HOAI sind, aber meist auf der Grundlage bauwerkstypischer Kosten/m³ umbauten Raumes aus Tabellen entnommen werden sowie die Bauwerksklasse.<br />
Werte gemäß GeBOP (Bayern)<br />
Prüfung der Statik 1,00 - fache Grundgebühr<br />
Prüfung der Ausführungspläne 0,50-fache Grundgebühr<br />
Prüfung Feuerwiderstandsdauer 0,05-fach <br />
Grundgebühr<br />
Werkstattzeichnungen, Elementpläne nach Aufwand <br />
Wichtig:<br />
Nachträge nicht vergessen! Diese werden im Verhältnis der Seiten abgerechnet, aber max. nochmal die Grundgebühr.<br />
<br />
Dipl.-Ing. Markus Bernhard<br />
<br />
- von der IHK für Augsburg und Schwaben <br />
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger <br />
für Holzbau, Stahlbetonhochbau und Mauerwerksbau<br />
<br />
- Prüfingenieur für Baustatik , Fachrichtung Holzbau<br />
<br />
Kanalstraße 3<br />
86415 Mering<br />
Homepage: www.sv-bernhard.de

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tel. 08233/73997-24<br />
Fax 08233/73997-99 <br />
mobil 0172/8508653

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