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Standsicherheitsnachweis zurückziehen? 20 Jun 2018 14:58 #63400

Alvo schrieb:

Dem Bauherr, der schließlich ja entscheidet wer plant und baut, stetht es frei sich umentscheiden zu dürfen. Er muss die Abweichung von den Bauantragsunterlagen (letztlich ist es das ja) nur dem Bauamt anzeigen. Daran hapert es.


Ist das verpflichtend?
Was hat das für Konzequenzen im Extremfall?


Ich hatte vor Jahren mal den Fall, dass bauseits durch die Bauherrin entschieden wurde, dass Dach steiler zu machen. Gibt ja mehr Wohnraum. Das BA kam dahinter und hat alle erst einmal mit der Androhung einer Ordnungswidrigkeit abgewatscht.
Ich stellte anhand meiner Statik dar, dass ich die Neigungen das Bauantragsplanung korrekt übernommen hatte und war raus aus der Nummer.

Als verpflichtend würde ich die Bekanntgabe der Änderung des Tragswerksplaners schon ansehen, denn es stellt ja sonst eine Abweichung von den Bauantragsunterlagen dar. Zwar jetzt nicht im Sinne einer Änderung der Planung selbst, aber eben doch der Unterlagen.

Wenn der Bauherr es nicht macht, würde ich aus eigenen Stücken das Bauamt darauf hinweisen.

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Standsicherheitsnachweis zurückziehen? 21 Jun 2018 04:12 #63402

Ich hatte vor Jahren auch mal so einen Fall. Ich habe ein Schreiben an des Bauamt verfasst in dem Ich den Sachchverhalt beschrieben habe.
Kurz darauf bekam ich einen erbosten Anruf des Bauherren, die Baustelle sei eingestellt worden....dann musste wohl erst mal der andere Planer seine Unterschrift leisten :-)

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Letzte Änderung: von Bauknecht.
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