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SLS Nachweise EC5, Balkendecke 04 Mai 2018 15:55 #63219

  • statik_xx
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Hallo Statiker,
ein befreundeter Kollege hat mir gerade einen Nachweis einer Balkendecke von mb gezeigt.
Gemäß ÖN B 1995-1-1 ist w-inst l/300 und w-net,fin mit l/250 einzuhalten (die Charakter. Endverformung ist in AUT nicht nachzuweisen)

Sachverhalt: Balken 10/20_C24, l=4,10m Einfeldsystem, gk(inkl. Balken) 1,95kN/m², Nutzlast (in AUT) 2,0+0,80=2,80kN/m² (ZWZ wurde vereinfacht voll der Nutzlast zugezählt - also kein quasiständiger Anteil des ZWZ angesetzt), Sprungmaß=Achsteilung=57cm
eine Nutzungseinheit, allseitig gelagert, Schubdeformation vernachlässigt
Jetzt zu meinen Fragen:

1) bei w-inst ist in der ÖN vermerkt: Der Durchbiegungsanteil zufolge des Eigengewichts des lastabtragenden Bauteils (winst,G,1) darf unberücksichtigt bleiben, wenn sich diese Verformungen nicht negativ auf Ausbauten (z. B. Zwischenwände, Einbauten) auswirken. ->Frage: Nehmen die Holzbaustatiker das üblich mit oder nicht?

2) In der Statik von mb wurde für den schwingungsnachweis ein Estrich mit 5,5cm und E=17000N/mm² definiert. mb nimmt jedoch die Steifigkeit für den Estrich auch für den Verformungsnachweis mit.....was aus meiner Sicht nicht korrekt ist, oder bin ich hier falsch informiert? mb erhält dadurch ca. 10% günstigere Ausnutzungen im Verformungsnachweis als ohne Estrich.....
in der ÖN B steht unter Nationale Festlegung zu ÖNORM EN 1995-1-1:2015, Abschnitt 7.3.3 (2) bis (5) [SCHWINGUNG]: Die Biegesteifigkeit von Estrichen darf, im Allgemeinen ohne Angabe der Verbundwirkung, in der Berechnung berücksichtigt werden, wenn diese den geltenden Normen hinsichtlich Eigenschaften und Anforderungen sowie der Herstellung von Estrichen (gemäß ÖNORM EN 13813 und ÖNORM B 2232) entsprechen.

Vielleicht kann mich hier jemand aufklären.....wäre vorallem an der frage 2) über Rückmeldungen dankbar...

gruß aus kärnten.

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