Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Maßnahmen bei möglichem Terrassenbruch 29 Apr 2018 10:57 #63187

Hallo,

ich habe eine statische Berechnung für eine Stahlstruktur aufgestellt. Die Erstellung der Werkstattzeichnungen und Stücklisten soll der Fertigungsbetrieb durchführen. In meiner Berechnung habe ich diejenigen Teile benannt, bei denen die Gefahr von Terrassenbruch besteht, z. B. eine 20 mm dicke, angeschweißte Kopfplatte an einem Rahmenriegel IPE 200.

Frage: Welche Maßnahmen sind erforderlich um sicherzustellen, dass kein Terrassenbruch auftritt und wer ist dafür zuständig diese Maßnahmen festzulegen?

Viele Grüße

Emil

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Maßnahmen bei möglichem Terrassenbruch 01 Mai 2018 22:30 #63194

Hallo

20mm Kopfplatte?
Ist schon ein Ding, das kann kein normaler Stahlbau sein.

Wenn Du sicher gehen möchtest muss das Bauteil als "Blech/Platte/Z-Güte" definiert
werden.
Bedeutet, es sollen keine Lamellen senkrecht zur Blechdickenrichtung vohanden sein.

Man hat das früher mit einer Ultraschallprüfung gemacht (Dopplungsfrei).

Jetzt bin ich ich im "normalen Stahbau" nicht so bewandert.
Im Behälterbau ist das öfters mal gefragt.

Aber da bin ich eher in den ASTM oder BS Normen bewandert.

Es gibt da Werte der Schweissnahtdicke abhängig von der Blechstärke.

Die Verantwortung liegt meiner Meinung nach beim "Statiker/Stahlbauer".

Aber Du hast mich an einem Wunden Punkt erwischt, muss das mal nachlesen!!!!
Bin doch meines Zeichens auch ein Schweißfachingenieur.


Wie war das damals in Studium?
Alle Fuß.- und Kopfplatten dopplungsfrei?
Alles auf Zug, dopplungsfrei?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Jörg.

Maßnahmen bei möglichem Terrassenbruch 02 Mai 2018 07:44 #63197

Hallo Jörg,

vielen Dank für deine Antwort.

Eine 20 mm dicke Kopfplatte ist nichts Besonderes bei einem biegesteifen Anschluss eines Riegels an eine Stütze.

Zum Thema habe ich mittlerweile folgende Erkenntnisse:

Die erforderliche Z-Güte kann nach DIN EN 1993-1-10, Tabelle 3.2 ermittelt werden.

Weiterhin ist die DIN EN 10164 zu beachten. Nach der Einleitung zu dieser Norm hängt die Gefahr von Terrassenbrüchen wesentlich auch von der Art und Ausführung der Schweißungen ab. Nach Abschnitt 5.2, Anmerkung 2, gibt die Anwendung üblicher Ultraschallprüfungen keinen Aufschluss über die Anfälligkeit für Terrassenbruch.

Da die Art und Ausführung der Schweißung teilweise vom Konstrukteur und vom Fertigungsbetrieb festgelegt wird, bleibt für mich die Frage wer für die Festlegung der Z-Güte zuständig ist. Sollte das nicht der SFI des Fertigungsbetriebs sein?

Viele Grüße

Emil

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Maßnahmen bei möglichem Terrassenbruch 02 Mai 2018 13:06 #63201

Hallo omega,
Angaben wie Z-Güte / UT / ABV / ZfP muß der Aufsteller angeben. Der Statiker weiß welche Kräfte auf Platten und Träger wirken.

- Z-Güte für Terrassenbruch gem. Tab. 3.2 vom EC3-1-1
siehe auch: www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe...3-1-10.html?start=24
- UT Ultraschallprüfung für Dopplungen gem. 1090-2, Kap. 5.3.4
laut Kommentar wird das schon bei EXC2 empfohlen
- ABV Aufschweißbiegeversuch gem. Tab NA.1 vom EC3-1-1/NA
- ZfP Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißnähten gem 1090-2, Tab. 24

Dieses gebe ich allerdings nur für die Hauptanschlüsse (Biegesteife Verbindungen und Fußpunkte) an, alle anderen Anschlüsse werden eh vom Konstrukteur entwickelt.


Gruß Witte

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Maßnahmen bei möglichem Terrassenbruch 02 Mai 2018 13:31 #63202

Hallo Witte,

vielen Dank für deine Antwort.

Frage an den Forumsbetreiber: Warum finde ich die von Witte genannte Diskussion nicht über die Funktion "Forum durchsuchen"?

Viele Grüße

Emil

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten