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Lösen der Fesseln (baurechtlicher Art) 15 Apr 2018 17:47 #63118

Verehrte Kollegen

Ich brauche dringend eine Antwort, bevor ich mein Anliegen komplett verwerfe...

Bin ich als in der Schweiz lebender berechtigt eine Statik aufzustellen bzw. zu prüfen...
im Rahmen eines Antrags auf Baugenehmigung (§49 LBO) in BW, siehe auch Auszug im Anhang.

(Falls hier kein klares "Nein" gibt:
Berechtigung teilweise oder ohne jede Einschränkung?)

Vielen Dank schomal!
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Lösen der Fesseln (baurechtlicher Art) 16 Apr 2018 09:09 #63120

In BW darf jeder eine Statik aufstellen.

Bei bestimmten Bauvorhaben entfällt die Prüfung der bautechnischen Unterlagen, wenn der Aufsteller die von Dir im Bild dargetellten Qualifikationsanforderungen erfüllt.

Wenn nicht, müssen auch die bautechnischen Nachweise für ebben diese Bauvorhaben geprüft werden.

Die Prüfung der Unterlagen ist eine hoheitliche Aufgabe.

Insofern:
1. Du darfst eine Statik aufstellen.
2. Du darfst keine Statik prüfen.
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Lösen der Fesseln (baurechtlicher Art) 16 Apr 2018 10:39 #63121

Vielen Dank Fantomas! Besser kann man es nicht zusammenfassen.

Ich habe noch bis in die späte Nacht recherchiert und musste dabei ein wenig schmunzeln, dass ausgerechnet in meiner Heimat (NRW) strengere Auflagen herrschen...

Einen schönen Wochenanfang noch!
A.B.

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Lösen der Fesseln (baurechtlicher Art) 18 Apr 2018 19:40 #63134

Dynamiker schrieb: Ich habe noch bis in die späte Nacht recherchiert und musste dabei ein wenig schmunzeln, dass ausgerechnet in meiner Heimat (NRW) strengere Auflagen herrschen... B.


Da warst du wahrscheinlich schon sehr müde, in NRW sind die Bedingungen quasi identisch wie in BW.
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Lösen der Fesseln (baurechtlicher Art) 21 Apr 2018 00:33 #63149

Hallo Zeemann, selbst finde ich "meine" Quelle nicht mehr im Internet.

Aber gerade nochmal aus Eigeninteresse habe ich Eure damalige Diskussion hier angeschaut und siehe da:
www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe....html?start=24#45881

Dort sagt ein "Andreas", dass man wohl Mitglied einer Kammer in NRW sein müsste...

Ich für meinen Teil weiss nur noch, dass ich damals ein wenig enttäuscht war dort kein Mitglied sein zu dürfen...ob es sich da mittlerweile geändert hat :dry:

Wie dem auch sei, ein schönes Wochenende noch!
A.B.

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Lösen der Fesseln (baurechtlicher Art) 22 Apr 2018 10:49 #63151

hi,

man muss nicht in der ik-nrw sein, um eine stat. ber. in nrw vorzulegen.
zwischen den versch. länderkammern gibts meist ein gegenseitigkeitsabkommen.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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