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Gast
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Die beim Betonieren genommenen Probewürfel weisen halt nur den 20/25 aus, obwohl 25/30 bestellt wurde und mit 25/30 getechnet wurde.
Nun ist Baustop und alle fragen sich was zu tun ist... die ersten Stimmen sorechen von Freilegen der oberen Bewehrung und ca 8cm neuer Aufbeton... ich frage mich was das bringen soll... ..
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Was ist deine Rolle bei diesem Circus? Stellst du den Beton her? Bist du der Statiker, hast alle erforderlichen Angaben in deinen Plänen angegeben. Was interessiert dich der Baustop?
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
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Lenz hat nicht nur Recht, der Hinweis ist wichtig.
Ein Handwerker/ein Unternehmen hat immer ein Nachbesserungsrecht. Er muss sich aber auch um die Lösung kümmern! Wenn Du jetzt etwas vorgibst und der Unternhemer kann danach belegen, dass er eine günstigere Lösung gefunden hätte, kannst Du an den Mehrkosten hängen bleiben. - Ist mir so passiert. |
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Natürlich hat der Kollege Lenz im Prinzip recht, aber ....
Ich spekuliere jetzt mal, da die Informationen doch recht dürftig sind: - der Tragwerksplaner ist auf der Bauherrnseite tätig und fordert in seiner Planung einen C25/30 Begründung: relativ großen Stützweiten 25/30 ist einfach nur mitlerweile Bürostandard - die ausführende Firma baut den Ortbeton als C20/25 ein (die Filigranplatten haben wohl die geforderte Festigkeit?) Der Ball liegt damit erst mal im Feld der ausführenden Firma. Diese müßte nun den Nachweis führen bzw. führen lassen, daß auch ein C20/25 im Aufbeton funktioniertn bzw. welche Zusatzmaßnahmen erforderlich werden. Als Planer auf der Bauherrnseite würde ich auf einer klaren Zuordnung der Verantwortlichkeiten bestehen (wenn ich selbst ein "reines Gewissen" habe). Vorsichtig wäre ich aber bei dem Thema Verformungen. Sind die Deckenverformungen mit den Regeleinstellungen der Standardprogramme (z.B. mb) nachgewiesen worden sind diese Ergebnisse häufig erheblich zu groß. Dann wäre mein "Gewissen nicht so rein" und ich würde den Beteiligten meine Hilfe anbieten (gegen geringes Entgelt) bevor mich ein Kollege am "Nasenring" durch die Manege zieht. |
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Letzte Änderung: von statiker99.
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Hallo zusammen
Noch geht es nicht um Verantwortungen. Es steht ja fest, dass das Betonwerk versehentlich falsch gemischt hat. Was hat die Filigranplatte mit der Tragwirkung zu tun, frage ich mich gerade. Statisch wirksam ist doch nur die AUF der Filigranschicht liegende Zulagebewehrung die dann im 20/25 liegt. Wenn ich es mal grob überschlage, komme ich auf eine Erhöhung der Durchbiegung im Zustand II um 10-15% von 20/25 auf 25/30. Liege ich da richtig? Und da frage ich mich, wie kann man damit umgehen? Einmal aus Bauherrensicht, und einmal aus Sicht des Betonwerkes, die vermutlich einen 6 stelligen Schaden haben, wenn saniert werden den müsste ..
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Hallo,
??? Die untere Deckenbewehrung wird in der Filigranplatte liegen, das ist dir schon klar? Im Übrigen: Von welchen Spannweiten reden wir? Von welchen Durchbiegungen? Daß C25/30 bei euch Bürostandard ist, mag ja sein. Das solltest du aber nicht als Begründung anführen. Einige der Vorredner haben absolut Recht: Erstmal ist der Verursacher dran, Nachbesserungsvorschläge zu machen. Sicherlich wirst du dann deinen Bauherrn beraten müssen, ob die Vorschläge in technischer Hinsicht annehmbar sind. Aber soweit ist es wohl noch nicht. Gruß mmue |
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