Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

SLW30 Kombination + Ermüdungsnachweis 21 Mär 2018 12:24 #62970

Der Schwingbeiwert ist in den Lasten des LM 1 bereits enthalten.
Immer dran denken, das sind alles statistische (keine statischen!) Größen, die eben ein bestimmtes Lastspektrum darstellen.

Manche Kollegen machen es sich auch einfach und nehmen für die "alte" Brückenklasse 30 einfach die Werte des FS2.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

SLW30 Kombination + Ermüdungsnachweis 21 Mär 2018 12:36 #62971

Havelman schrieb: Das klingt eigentlich plausibel. Man passt quasi einfach das Gesamtgewicht bei LM1 an.
In Anmerkung 1 steht:

In allen Fällen wird für Brücken, die keine durch Beschilderung angezeigte Beschränkung des Fahrzeuggeweichts aufweisen, die folgenden Mindestwerte empfohlen:

Heißt es, dass man nur bei fehlender Beschilderung die Grenze von 0,80 hat, allerdings bei vorhandener Beschilderung entsprechend reduzieren darf?
Des Weiteren ist der Schwingbeiwert in diesem Fall in der Bemessung nicht berücksichtigt. Soll ich die vorgeschlagenen 0,50 dann mit 1,4-0,008x... multiplizieren?
Der Schwingbeiwert ist ja ein Wert, der im LM1 nicht vorkommt. Aber wenn der Bauherr die Bemessung mit SLW30 wünscht, sollte er ja schon irgendwo beinhaltet sein.


Wie "KaiF" schon geschrieben hat, der Schwingbeiwert ist im LM1 bereits enthalten. Die Lasten des LM1 weniger abzuminder kann man natürlich machen. Aber nicht vergessen, LM1 hat nur 2 Achsen und keine 3 wie SLW30. Außerdem wird die Flächenlast auch im Bereich der Achslasten berücksichtigt, was in der DIN 1072 auch nicht der Fall war.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

SLW30 Kombination + Ermüdungsnachweis 21 Mär 2018 12:54 #62973

@KaiF:
Klar sind die Schwingbeiwerte in LM1 enthalten. Aber saibot2107 schlägt vor, die Lasten aus LM1 FS1 (600kN) quasi zu halbieren, um auf SLW30 zu kommen. Allerdings ist SLW30 ja in der Bemessung 300kN x Schwingbeiwert.
Den Fahrstreifen 2 zu wählen habe ich auch schon gemacht. Da wurde es mir aber explizit so vorgegeben. In vielen Fällen kennen die Bauherrn nur die alten Brückenlasten. Die sagen halt "SLW30 oder etwas Äquivalentes".

@saibot2107:
Genau das sind die Gründe, warum ich mir da schwer tue, SLW30 durch einen abgeminderten LM1 zu ersetzen:
  1. die Frage mit dem Schwingbeiwert
  2. das Lastbild (Anzahl/Aufstandsfläche der Räder)
  3. die Teilsicherheitsfaktoren (1,35 im EC und 1,50 nach DIN 1072)
Auf der sicheren Seite liegt allerdings tatsächlich, dass die Flächenlasten bei LM1 ganzflächig angesetzt werden. Das stimmt.
Ich finde allerdings auch keine verlässliche Literatur für eine gute Vergleichsrechnung. Einfach die Last zu halbieren, ist mir ehrlich gesagt zu unsicher.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Havelman.

SLW30 Kombination + Ermüdungsnachweis 22 Mär 2018 09:14 #62986

Die einfachste Vorgehensweise wäre doch, entweder tatsächlich z. B. die Lasten des Fahrstreifen 2 anzusetzen, die in jedem Fall über den des SLW30 liegen, oder aber am konkreten System den Faktor zu bestimmen, der erforderlich ist, um mit den Lasten des LM1 in Fahrstreifen 1 die Schnittgrößen des SLW30 in der maßgebenden Stellung zu erreichen, also quasi die Lasten so anzupassen, dass die Momentenlinie übereinstimmt.

Ansonsten, was spricht denn dagegen, für eine Wirtschaftswegbrücke den SLW30 weiter anzusetzen und mit diesem die Bemessung nach EC (mit den dort aufgeführten Teilsicherheitsbeiwerten) durchzuführen. DIN EN 1991-2 lässt je explizit die Möglichkeit offen, die Lasten an die tatsächlich erforderlichen Gegebenheiten anzupassen, wenn z. B. eine Gewichtsbeschränkung vorliegt. Also, dem Bauherrn vorschlagen, in der Bemessung den SLW30 anzusetzen und die Brücke entsprechend zu beschildern. Ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um einen privaten Bauherrn handelt, sondern um einen "fachkundigen", dann sollte sowas eigentlich problemlos möglich sein. Ist dann halt die Vorgabe der zuständigen Stellen.

Grundsätzlich wäre es in solchen Fällen natürlich auch möglich, einfach das LM1 mit Fahrstreifen 1 zu berücksichtigen. Die Brücke ist dann halt überdimensioniert. Andererseits muss sich der Bauherr in Zukunft aber auch keine Gedanken darüber machen, wenn die Brücke doch mal für anderen Verkehr genutzt werden soll. Damit hätte sich dann auch die Frage nach der Ermüdung endgültig erledigt.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

SLW30 Kombination + Ermüdungsnachweis 22 Mär 2018 09:23 #62988

saibot2107 schrieb: Die einfachste Vorgehensweise wäre doch, entweder tatsächlich z. B. die Lasten des Fahrstreifen 2 anzusetzen, die in jedem Fall über den des SLW30 liegen

Genau das, ja.

Ansonsten, was spricht denn dagegen, für eine Wirtschaftswegbrücke den SLW30 weiter anzusetzen und mit diesem die Bemessung nach EC (mit den dort aufgeführten Teilsicherheitsbeiwerten) durchzuführen.

Dagegen spricht das Mischungsverbot zwischen alter und neuer Normung.

DIN EN 1991-2 lässt je explizit die Möglichkeit offen, die Lasten an die tatsächlich erforderlichen Gegebenheiten anzupassen, wenn z. B. eine Gewichtsbeschränkung vorliegt.

Irgendwo hinten in der Norm steht aber auch, dass die Anpassungsfaktoren = 1,00 zu sein haben

Also, dem Bauherrn vorschlagen, in der Bemessung den SLW30 anzusetzen und die Brücke entsprechend zu beschildern


Auf SLW30 bemessene Brücken sind nicht gewichtbeschränkt zu beschildern.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

SLW30 Kombination + Ermüdungsnachweis 22 Mär 2018 09:47 #62989

KaiF schrieb:

saibot2107 schrieb: Ansonsten, was spricht denn dagegen, für eine Wirtschaftswegbrücke den SLW30 weiter anzusetzen und mit diesem die Bemessung nach EC (mit den dort aufgeführten Teilsicherheitsbeiwerten) durchzuführen.

Dagegen spricht das Mischungsverbot zwischen alter und neuer Normung.


OK, das mit dem Mischungsverbot ist richtig, habe ich nicht bedacht. Andererseits, gibt es irgendwo in DIN 1991-1-1 noch den Verweis auf DIN 1072 für die Bemessung von Hofkellerdecken. Da ist die Normung aber auch nicht ganz konsequent.

KaiF schrieb:

saibot2107 schrieb: DIN EN 1991-2 lässt je explizit die Möglichkeit offen, die Lasten an die tatsächlich erforderlichen Gegebenheiten anzupassen, wenn z. B. eine Gewichtsbeschränkung vorliegt.

Irgendwo hinten in der Norm steht aber auch, dass die Anpassungsfaktoren = 1,00 zu sein haben


Also, in DIN EN 1991-2, 4.3.2 (3), Anmerkung 1 steht, das alpha>0,8 sein sollte, wenn keine durch Beschilderung angezeigte Beschränkung des Fahrzeuggewichts vorhanden ist. In DIN EN 1991-2, 4.2.2 heißt es, dass die Unterschiede der Verkehrszusammensetzung sowie eine mögliche Gewichtsbeschränkung von Brücken durch Lastmodelle berücksichtigt werden sollen, die zur örtlichen Lage der Brücke passen. Die kann z. B. durch Wahl der Anpassungsfaktoren erfolgen. Wenn nun eine Gewichtsbeschränkung vorliegt, kann demnach der Anpassungsfaktor auch kleiner als 0,8 sein. Ich verstehe diesen Abschnitt auch dahingehend, dass andere als in der Norm vorgesehene Lastmodelle gewählt werden können, um die spezifischen Anforderungen einer bestimmten Brücke zu berücksichtigen.

KaiF schrieb:

saibot2107 schrieb: Also, dem Bauherrn vorschlagen, in der Bemessung den SLW30 anzusetzen und die Brücke entsprechend zu beschildern


Auf SLW30 bemessene Brücken sind nicht gewichtbeschränkt zu beschildern.


Ich hätte hier jetzt agumentiert, dass eine für SLW30 bemessene Brücke im Vergleich zu DIN EN 1991-2 schon gewichtsbeschränkt zu beschildern wäre, da definitiv nicht die Lasten des LM1 in Fahrstreifen 1 berücksichtigt sind, sondern kleinere Lasten. Nach DIN 1072 war sie sicherlich nicht zu beschildern.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von saibot2107. Grund: Formatierung
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten