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Hallo,
ich muss einen vorhandenen Kehlbalkenanschluss an Sparren nachweisen. Dach aus den 60ern. Laschen 24x140 mm beids. mit 2x 10 Nä 31x70 mm beids. (mal angenommen). Nach der alten DIN 1052 ist die Mindestholzdicke 24 mm, also ok. Nach EC5 brauche ich für nicht vorgebohrte Nägel mit d=3,0mm ein treq = 42 mm. Für t< treq ist FvRk = 0. D.h. was früher gut klappte ist jetzt glatt 0. Spinnen die Holzbauer ?? Grüße Thomas. |
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Ahoi!
wie kommst du darauf, daß Fv,Rk= 0 ist?! habe den EC5 jetzt nicht vorliegen, aber gemäß Wendehorst, 35. Aufl., Kap. 14.15.2, S. 924 gilt bei Holzdicken, welche kleiner als die Mindestdicken sind: Fv,Rk,red= Fv,Rk*t/treq ... Bei dir also Fv,Rk,red= Fv,Rk*24/42. |
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..soweit ich sehe gilt die Abminderungsmöglichkeit nur für vorgebohrte Nägel.
Im Schneider wörtlich: Wird bei nicht vorgebohrten Nagellöchern treq nicht eingehalten, so ist von einer Tragfähigkeit = 0 auszugehen. Grund ist die angebliche Spaltgefahr. Etwas entschärft sich die Forderung, wenn a4> 10d ist, dann reichen als treq 7xd, in meinem Fall also 21mm, dann wäre wieder alles gut. Das Nachrechnen von Konstruktionen mit EC 5 kann also manchmal nicht gelingen. Schönes WE Thomas. |
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Wenn das Dach und der Kehlbalken aus den 60ern ist, warum dann ein Nachweis nach EC und nicht nach alter DIN?
Du willst doch Nachberechnen und nicht neu bauen. |
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.ein Holzbaunachweis muss doch auch nach EC5 möglich sein unabhängig vom Alter der Konstruktion.
Natürlich rechne ich parallel nach DIN 1052.( Hab ich schließlich mal gelernt ) Mir geht es um das Verständnis der Vorschrift, da es ja doch ein erheblicher Unterschied zur alten Norm ist. Soweit ich herausgelesen habe besteht die Gefahr des Spaltens, das man mit entsprechender Holzdicke bzw vergrößertem Randabstand verhindern will. Theorie: Wenn ich in ein nach EC5 zu dünnes Holz genagelt habe und das Holz ist nicht gespalten habe ich halt Glück gehabt und kann die Vorschrift ignorieren..?? Grüße Thomas. |
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