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Hallo,
wir (aus Sachen) hatten neulich die Diskussion, wann eine Statik notwendig ist. Zum Beispiel macht der Bauplaner (keine Eintragung als qualifizierter Tragwerksplaner) Fundamentplanungen, ohne Statik. Der Metallbauer baut Treppen und Balkone, ohne Statik. Der andere macht eine Wandverkleidung aus Blechen, ohne Nachweise. UM ES KLAR ZU STELLEN, alles würde halten und die Nachweise sicher aufgehen. Also zur Frage, was darf der Techniker/Konstrukteur oder Bauplaner eigentlich machen, nur fertige Statiken "abzeichnen" oder auch selbst kleine Anschlüsse konstruieren??? Wo ist da die Grenze des erlaubten!? Eigentlich dürfte ja nur der (in Sachsen) qualifizierte Tragwerksplaner Fundamente vorgeben, Treppen bemessen und weitergeben. Der Techniker oder Konstrukteur dürfte dann eigentlich nur "abzeichnen". Bitte mal eure Meinung dazu. Danke |
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Letzte Änderung: von robi2207.
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Meiner Meinung nach darf jeder Mensch eine Statik machen.
Es geht doch darum, ob sie Bauamt anerkannt wird oder nicht. Wenn nicht muss sie geprüft werden |
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Ja das ist klar, in Sachsen darf jeder eine Statik machen, aber die muss dann von einem "qualifizierten Tragwerksplaner" unterschrieben sein.
=> ALSO DARF ZWAR JEDER EINE STATIK MACHEN; ABER NACH DER DARF NICHT GEBAUT WERDEN, ODER? |
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Solange die Statik geprüft wird, ist der Status "Qualifizierter Tragwerksplaner" nicht zwingend erforderlich. Siehe §67 Sächsische Bauordnung. |
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Es darf jeder eine Statik machen, der das kann. Statiker ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Für genehmigungspflichtige Vorhaben gibt es aber die Forderung, dass entweder der Aufsteller in der Liste eingetragen sein muss oder die Statik geprüft vorzulegen ist.
Bei der Haftungsfrage, wenn der ohne Statik vom Dorfschmied gebaute Balkon dann plötzlich schief steht, wirds eher interessant. |
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Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht |
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