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Nachweise GEO-2 mit Belastung LM1 nach EC1-2 27 Nov 2017 14:25 #62447

mmue schrieb: Hallo Havelmann,

Ich würde eher SLW60 ansetzen mit 33,33kN/m² auf 3 x 6 Meter. Ist dann allerdings mit 1,50 zu faktorisieren. Ist das überhaupt noch möglich, nachdem die DIN 1072 nicht mehr Gültigkeit hat? Ich kenne mich formal nicht so aus.
Zumindest sind Brems- und Anfahrlasten meiner Meinung nach in dem Bereich nicht realistisch.


Es gibt m.W. keine Vorschrift, daß die neuen Lastansätze bei kleinen Stützweiten nicht oder nur eingeschränkt gelten.

Gruß
mmue


Doch gibt es schon, ist allerdings nicht klar geregelt. Vgl. hierzu DIN EN 1991-2, 4.2.2, (2):

Der Fahrzeugverkehr kann, abhängig von seiner Zusammensetzung (z. B. LKW-Anteil), seiner Dichte (z. B. mittlere Anzahl von Fahrzeugen je Jahr), den Verkehrsbedingungen (z. B. Stauhäufigkeit), der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von maximalen Fahrzeuggewichten und der zugehörigen Achslasten sowie ggf. vom Einfluss gewichtsbeschränkender Verkehrszeichen, von Brücke zu Brücke unterschiedlich sein. Diese Unterschiede sollten durch Lastmodelle berücksichtigt werden, die zur örtlichen Lage der Brücke passen (z. B. Wahl der Anpassungsfaktoren [...], definiert in 4.3.2 für das Lastmodell 1 und 4.3.3 für das Lastmodell 2).


In DIN EN 1991-2, 4.3.2. (3) heißt es dann:

Die Werte der Anpassungsfaktoren [...] sollten in Abhängigkeit des zu erwartenden Verkehrs und den möglicherweise vorhandenen unterschiedlichen Straßenklassen gewählt werden. In Abwesenheit von Festlegungen sollten diese Faktoren zu 1 angenommen werden.

ANMERKUNG 1: Die Werte der Anpassungsfaktoren [...] werden im Nationalen Anhang angegeben. In allen Fällen wird für Brücke, die keine durch Beschilderung angezeigte Beschränkung des fahrzeuggewichts aufweisen, die folgenden Mindestwerte empfohlen [...]

ANMERKUNG 2: Die im Nationalen Anhang angegebenen Werte [...] dürfen auf Verkehrsklassen abgestimmt sein. Wenn sie zu 1 angenommen werden, entsprechen sie einem Verkehr, der einem schweren internationalen güterverkehr entspricht,
wobei ein großer Anteil des Gesamtverkehrs aus schweren Fahrzeugen besteht. Für alltägliche Verkehrszusammensetzungen (Autobahnen und Schneelstraßen) wird eine leichte Reduzierung [...] empfohlen (10 bis 20%).


In DIN EN 1991-2/NA, NDP zu 4.3.2 (3) Anmerkung 1 und 2 werden dann die Anpassungsfaktoren wie bekannt definiert.

Weitere Anmerkungen zu den Anmerkungen 1 und 2 oder gar zu DIN EN 1991-2, 4.2.2 (2) werden im NA nicht gemacht.

Aus meiner Sicht folgt somit, dass die Anpassungsfaktoren und somit schlussendlich die Achs- und Flächenlasten, die auf der Brücke zu berücksichtigen sind, an die örtlichen tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden dürfen. Sollen die Faktoren allerdings um mehr als 10 bis 20% reduziert gewählt werden, muss eine durch Beschilderung angezeigte Beschränkung des Fahrzeuggewichts vorhanden sein.

Eine Wirtschaftswegbrücke, die einmal in der Woche vom Bauer mit seinem Traktor genutzt wird muss, meiner Meinung nach, also nicht wie die 1.000 m lange und 300 m hohe Autobahnbrücke der Transitstrecke von Dänemark nach Italien bemessen werden.

Gruß Tobias

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Nachweise GEO-2 mit Belastung LM1 nach EC1-2 27 Nov 2017 14:36 #62448

Steht nicht sogar irgendwo im NA eindeutig drin, dass für die Anpassungsfaktoren = 1,0 gilt?
Obwohl...EC und irgendwo was eindeutig feststehend, das wär ja zu schön um wahr zu sein :laugh:
Wenn der AG der Sache zustimmt, ist auch die Beschilderung geregelt.

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