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Statik einer Treppe 24 Okt 2017 04:59 #62261

Hallo liebe Leute! :)

Ich bin gerade auf dieses interessante Forum gestoßen. Vielleicht kann hier jemand mir und meinem Bekannten helfen?

Bei meinem Bekannten baute ein Treppenbauer eine gestemmte halbgewendelte Holztreppe ein. Von der Mindestwangen- und Stufenstärke wurde wohl abgewichen. Es sind wohl jeweils 43 mm sein. Einen Standsicherheitsnachweis gibt es nicht. Das monierte er. Der Treppenbauer hat jetzt einen Standsicherheitsnachweis anfertigen lassen und nachträglich vorgelegt. Mein Bekannter bleibt skeptisch.

Er hat mit von einer Internetseite (www.bau-sv.de/holztreppen-40mm-treppe-nicht-mehr-ohne-nachweis/)die folgenden Zeilen gezeigt: "Je nach Länge des Treppenlaufes, Anbindung der Wange an die Treppenraumwand und Grundriss kann ein Statiker die Gleichwertigkeit für Stufen und für die Wange geradeläufiger Treppen berechnen. Prof. Dr. Ing. Achim Irle, der für das DHTI und für Gerichte zahlreiche Gutachten erstellt hat, erläutert dazu: "Sobald aber eine Eckverbindung dazu kommt, eben bei gewendelten Treppen, müssen aufwendige Bauteilversuche gemacht werden. Egal ob 40 oder 45 mm - die Abweichung vom Regelwerk ist da und kann gerade eben nicht berechnet werden.""

Meinen Bekannten - und auch mich - wundert das. Wie kann der Treppenbauer eine nachträgliche Berechnung vorlegen, wo doch die zitierten Aussagen des Prof. Dr. Irle aussagen, dass die Berechnung gar nicht geht?! Könnt Ihr uns das erklären?!

Liebe Grüße,
Tana

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Statik einer Treppe 24 Okt 2017 07:42 #62262

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Statik einer Treppe 25 Okt 2017 18:20 #62279

...gibt es keine andere Möglichkeit, als den Standsicherheitsnachweis zu führen über Bauteilversuche und komplexe Berechnungen. Der insoweit notwendige Aufwand übersteigt bei Weitem dann die Herstellungskosten der Treppe...

...Die Kosten dafür hat aber nie der Kunde zu tragen! :P bestell eine Treppe und es ist Weihnachten

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