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Hallo Havelmann,
Das von dir im ersten Post angesprochene LM1 ist keine außergewöhnliche Belastung. Für den Nachweis der Rißbreiten gilt DIN EN 1992-2/Na, Tab. 7.101DE (bei Stb-Bauteilen Einwirkungskombination häufig, w max 0.2 mm). Zu den ψ1-Werten für den häufigen Lastfall s. meinen Post v. 28.09.17. Eine außergewöhnliche Belastung z.B. aus Schrammbordanprall oder Tandemlast auf dem Gehbereich (Post v. 16.11.17) bleibt, wie dvog schrieb, beim Rißnachweis unberücksichtigt. Gruß mmue |
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Hallo,
ich muss die Frage noch erweitern auf die Erdbebenkombination. Das betrifft jetzt nicht das genannte Projekt. Ist für den Fall Erdbeben (Zone 1) aich ein Rissnachweis zu führen? |
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Nein!
Erdbeben ist ein Katastrophenfall, da kommt es auf Gebrauchstauglichkeit/Dauerhaftigkeit nicht mehr an. Bei meiner letzten Fortbildung zum Thema Erdbeben wurde als einziges Ziel ausgegeben, dass das Gebäude nicht einstürzt. Da wurden Fotos von Häusern mit Rissen im Zentimeterbereich als positive Beispiele gebracht. Schönen Tag! |
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So hätte ich das gefühlsmäßig auch gedacht, allerdings bin ich in der DIN EN 1998-1 auf Folgendes gestoßen:
Da ist es dann natürlich Interpreatationssache, (1)P für Rissnachweise ebenso gilt. |
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