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Horizontalverformung 15 Sep 2017 12:52 #62106

  • statik_xx
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Werte Kollegen,
interessehalber: welche zulässige Horizontalverformung und Vollwindbelastung am oberen Ende der Halle würdet ihr hier (Standort in Deutschland) zulassen? (Nutzungsvereinbarung mit Bauherren nicht vorhanden bzgl. Verformungsgrenzwerte). System: eingespannte Formrohrstützen, mir geht vorallem um die Windlast auf die Stirnwand.......Wandverbände keine gewünscht. gewünschte Hallenhöhe ca. 8m! Nutzung: Überdachung

danke

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Letzte Änderung: von statik_xx.

Horizontalverformung 15 Sep 2017 13:05 #62107

Ich begrenze die horizontalen Verformungen bei Stützen (egal ob Krag- oder Rahmenstütze) i.d.R. auf L/150, es sei denn es gibt erhöhte Anforderungen (Kranbahn o.Ä.).
Aber das wird wohl mit diesen schlanken Hohlprofilstützen nicht zu erreichen sein.

Zusätzliche Windlast aus Reibung auf Dachfläche (Ober- UND Unterseite) nicht vergessen. ;)

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Horizontalverformung 25 Sep 2017 14:11 #62137

  • statik_xx
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Danke für die info, wind habe ich so berücksichtigt.
die H/150 sind auch in der ÖNB 1990:2013 so verankert.
Die leicht "progressive" Stützenabmessung kommt von der abschätzung des Ausführenden - es sind dann 300mm QHP geworden.

BZgl. der windlast darf ich nochmals nachfragen, wie ihr das handhabt da es sich bei dem dach ja NICHT um ein freistehendes Dach nach 7.3 der EN 1991-1-4 handelt (es schließt ja eine durchgehende wand an) sondern um seitlich offene bauwerke (orientiert an DIN 1055-4 - drei seiten offen)
Den Lastansatz am Pultdach gemäß Bild 7.16 der EN 1991-1-4 könnte ich mir dadurch theoretisch sparen oder?

lg

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Horizontalverformung 25 Sep 2017 15:25 #62138

Hallo,

bei der Stützenhöhe auch mal die Eigenfrequenz gerechnet?
Kopfeinspannung der Stützen in die Träger oder Platte der Dachkonstruktion?

Gruß
mmue

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Horizontalverformung 25 Sep 2017 15:54 #62140

statik_xx schrieb: Danke für die info, wind habe ich so berücksichtigt.
die H/150 sind auch in der ÖNB 1990:2013 so verankert.
Die leicht "progressive" Stützenabmessung kommt von der abschätzung des Ausführenden - es sind dann 300mm QHP geworden.

BZgl. der windlast darf ich nochmals nachfragen, wie ihr das handhabt da es sich bei dem dach ja NICHT um ein freistehendes Dach nach 7.3 der EN 1991-1-4 handelt (es schließt ja eine durchgehende wand an) sondern um seitlich offene bauwerke (orientiert an DIN 1055-4 - drei seiten offen)
Den Lastansatz am Pultdach gemäß Bild 7.16 der EN 1991-1-4 könnte ich mir dadurch theoretisch sparen oder?

lg

Versperrung rechnen ;) ,also:
Dach: Als Freistehendes Dach mit Versperrung nach EC EN 1991-1-4 Kap 7.3
Wand: Als Freistehende Wand (Man kann alternativ schauen was bei Wand am Gesamtgebäude rauskommt, und Bereich D+E nehmen)
Da du anscheinend in Ö tätig bist: Die Windlastprogramme rechnen das auch (zB: conkret, Abis, usw..)

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Letzte Änderung: von cebudom.

Horizontalverformung 25 Sep 2017 19:18 #62143

  • statik_xx
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  • Beiträge: 241
hallo cebudom.
danke für deine antworten.

ich hätte vor einiger zeit das Bauwerk auch als "freistehendes Dach" klassifiziert - bin aber davon abgekommen und auf die "seitlich offenen Baukörper" ausgewichen:

1) www.din.de/blob/76010/425a387a043161d41c...-din-1055-4-data.pdf
NA-Bau DIN 1055-4 - Lfd-Nr. 64....
2) Scheider Bautabellen: Hinweise zu seitlich offenen Baukörpem sind in DIN EN 1 99 1 - 1 -4 nicht enthalten. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Regelungen nach DIN 105 5 -4 (Ausg. 2005)
zu verwenden.
3) in EN 1991-1-4 steht explizit: Dächer, an die sich KEINE durchgehenden Wände anschließen, werden
als freistehend bezeichnet (z. B. Tankstellendächer, Bahnsteigüberdachungen).

Nachdem die o.a Stirnwand durchgehend ist (also meiner Ansicht nach geschlossen ist) gelten die regelungen für freistehende Dächer -so denke ich - nicht.

Eine Versperrung ist (gemäß bild 7.15 der o.a EN) nicht mit dem Dachtragwerk verbunden........

ich kenne diese Programme - ziel soll jedoch die Interpretation der jeweiligen normenwerke sein.

lieben dank für weitere rückmeldungen.

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