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Schweißbadsicherung als zusätzliche Leistung? 16 Aug 2017 14:15 #61951

Hallo zusammen,

wir haben hier im Büro gerade eine Diskussion zum Thema Schweißbadsicherung.

Ist eine Schweißnahtsicherung Teil der zu erbringenden Leistung eines Stahlbauers im Rahmen einer Werkstattplanung und erstellen der Dokumente aus der Eigenüberwachung nach DIN 1090 (WPS, Schweißfolgeplan etc.) oder ist die Schweißbadsicherung durch den Planer anzugeben (mit der Konsequenz, wenn diese auf einem Plan nicht dargestellt ist, einen Nachtrag begründet?)

Hintegrund: Stahlbauer verlangt Nachtrag, weil er die Naht in der geforderten Qualität nur mit einer Badsicherung herstellen konnte. Dies waren jedoch nicht auf dem Stahlbauplan angegeben.

Bin gespannt auf Eure Antworten.

VG
Christian

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Schweißbadsicherung als zusätzliche Leistung? 16 Aug 2017 15:01 #61953

Hallo Christian,

hätte der Stahlbauer denn die Naht durch Ausfugen der Wurzel+Kapplage+Schleifen herstellen können?
Du kennst doch als Planer nicht die Möglichkeiten / Ausstattung des später irgendwann ausführenden Betriebes - dafür gibts ja die Werkstattplanung, da sollte drin stehen, welches Bauteil er wie fertigt.
Als nächstes sollen vielleicht nocht die erforderlichen Schweissverfahren WIG, MIG, MAG, E-Hand oder Autogen auf den Ausführungsplan des Statikers oder die Vorgabe der Elektrodenumüllung?

Grüße
Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.

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Schweißbadsicherung als zusätzliche Leistung? 17 Aug 2017 07:19 #61956

Hallo Sebwhite,

:)

die Zugänglichkeit der Wurzel ist Auslöser der Diskussion. Der Ermüdungsnachweis wurde mit einer FAT71 geführt. Nach dem seinerzeit gültigen GL-Wind Standard ist dafür bei einem Vollstoß die Wurzel zu inspizieren (auf Plan angegeben) bzw. alternativ eine Schweißbadsicherung zu nutzen (nicht auf Plan angegeben).

Der Stahlbauer konnte aufgrund der Montagreihenfolge nicht mehr ohne weiteres an die Wurzel gelangen, um sie zu inspizieren, denkbar wäre allerdings der Einsatz eines Endoskopes.

Aus meiner Sicht ist es Aufgabe des Stahlbauers in einem Schweißfolgeplan bzw. einen Prüfplan genau diese Einschränkungen zu erkennen und ggf. alternative Methoden der Schweißnahtherstellung zu prüfen. In diesem Fall hätte der die Badsicherung nutzen können und konsequenterweise ist er auch nicht nachtragsberechtigt. Vielmehr spart er sich sogar noch die aufwändige Prüfung durch Endoskop...

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Letzte Änderung: von ChrBhm.

Schweißbadsicherung als zusätzliche Leistung? 18 Aug 2017 16:12 #61969

Hallo,

meine Antwort basiert auf ASME IX, was aber so auch auf die entsprechenden Euronormen umzusetzen ist.
Für die WPS/PQR ist egal ob mit einem Backing Strip geschweisst wird oder nicht.
Das ist keine essentielle Variable.

Für die Prüfung der Schweisser ist es nicht egal.
Ein Wegfall des Backing Strips würde eine Neuqualifizierung des Schweissers zur Folge haben.

Was bedeutet das?

Nun ist es so, nach ASME IX müssen auch nicht essentielle Variablen in der WPS abgehandelt bzw.
dargestellt werden, soweit sie in einer Tabelle für das anzuwendende Schweissverfahren aufgelistet
sind.
Der Punkt Backing Strip gehört für die Prozesse z.b. 111, 135, 136, 141 dazu.

Bedeutet, irgendwo muss ein Häkchen sein das sagt: "mit Backing Strip" oder "ohne Backicking Strip".

Ein Offenlassen, wie zum Beispiel, einfach nicht erwähnen zählt nicht, es muss explizit abgehandelt
werden, mit einem
"Ja" oder "Nein".

Der Unternehmer sollte wissen, wann er einen Backing Strip braucht oder nicht.

Zusätzlich ist zu sagen, die WPS und der PQR sind vom Hersteller zu erstellen.
Zusätzlich sind Pläne auf Plausibilität zu prüfen.
Zusätzlich hat der Hersteller für die Qualität zu haften.

Wie ein Hersteller die Güte seiner Schweissnähte prüfen kann, ist in der jeweiligen Norm für das Bauteil geregelt.
Wenn er das mit einem Endoskop nachweisen will, oder durch Röntgen, oder .... ist seine Sache.
Der Nachweis muss nur gemäss Bauteilnorm erlaubt sein.

Wann ein Hersteller die Schweissnahtgüte nachweisst ist sein Ding!
Er muss sie nur nachweisen können.

Bis jetzt habe ich noch nie mit einem Backing Strip schweissen müssen, komme aus dem Pipelinebau.
Weiss aber dass man bei besonderen Anwendungsfällen mit einem Backingstrip arbeiten muss, um eine
bessere Wurzelqualität / Nahtfaktor zu erhalten.
Oder eben die Wurzel gegenschweisst.
Aber das heisst noch lange nicht, dass wenn ich mit einem Backing Strip arbeite die Nahtqualität nicht
nachweisen muss.
Die Wurzel kann ja nach Augenschein gut aussehen, die Schweissnaht kann doch verworfen werden.


Als Schlussargument kann man sagen, der Hersteller hat einen PQR zu erstellen.
Im PQR sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen angegeben.
Die zu erzielenden Werte stehen im Bauteilstandard.
Im PQR sind die tatsächlich angewendeten Parameter zu verzeichnen.
Steht im PQR, "kein Backing Strip" ist das in Ordnung, solange er die Qualitätsanforderungen erreicht.
Steht im PQR, "mit Backing Strip" ist das auch in Ordnung, solange er die Qualitätsanforderung erreicht.

Was aber am geforderten Nahtfaktor scheitern kann!

Es bleibt die Verantwortung des Herstellers in Verbindung mit der Herstellnorm zu entscheiden wie er schweisst.
Sind z.b. gewisse Schweissprozesse nicht erlaubt muss er das wissen, sind Vorwärmtemperaturen erforderlich,
eine Wärmenachbehandlung, Streckenenergien zu begrenzen ... muss er das wissen.
Sind Backing Strips benötigt um eine bestimmte Nahtgüte zu erreichen, muss er das wissen.

Diese Parameter sind dann auf seiner WPS dem Schweisser mitzuteilen.

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Letzte Änderung: von Jörg.

Schweißbadsicherung als zusätzliche Leistung? 20 Aug 2017 22:50 #61980

Hallo,
wenn das Leistungsverzeichnis, auf das der Schweißbetrieb sein Preisangebot aufgebaut hat, keine Badsiche-rung enthält, darf der Anbieter bei Erfordernis im Rahmen eines Nachtrags mehr Geld verlangen. Zuerst würde ich ihm aber eine Kulanzleistung "abpressen". Bauleiter sollen Nachtragsforderungen erstmal ablehnen.
VG W.E.

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