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und welche Last wäre dann anzusetzen? ist ein mangels Belag unzugänglicher Raum dennoch mit Last zu belegen? |
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Hallo,
Der Raum ist nicht unzugänglich. Sagt Herr Lehmann. Sagt Morton. Stimmt. Der Raum ist da, hat eine gut nutzbare Höhe (bis 2.50 m) und wird über kurz oder lang entspr. genutzt. Gruß mmue |
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nö, nicht zwingend. Ich kenne viele solcher Decken, die nicht genutzt werden. Man kann es also nicht einfach so sagen. Solange es nicht zu unsinnigen Konstruktion führt, kann manja gerne Lasten ansetzen wie mal will, aber darüber hinaus sollte man schon die Kirche im Dorf lassen. Auch ist immer noch offen, welche Last anzusetzen wäre. und wenn Architekt + Bauherr eine nicht beplankte Balkendecke vorsehen, dann ist das auch eine eindeutige Ansage. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Warum überlassen sie die Entscheidung nicht dem Bauherrn? Auch wenn es das Baurecht tangieren würde (Bebauungspläne können irgendwann geändert, von einzelnen Bebauungsvorschriften auch befreit werden), sollten sie den Bauherrn fragen, ob er hier einen möglichen Ausbau vorgesehen haben will. Das ganze zumindest per Email, damit es später nachvollzogen werden kann.
Peinlich wird es, wenn sie die Ausbaulast nicht berücksichtigen und später gefragt werden, ob die Balkenlage belastet werden kann und sie nicht rechtzeitig auf die Konsequenzen hingewiesen haben. |
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