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Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 17:56 #61928

mmue schrieb: Hallo,

Wenn ich in der Mitte 2.50m habe, dann ist man je nach Neigung relativ zügig unter 1.80m, wo dann wieder die 1.00 kN/m² greifen.

Nö.

Zitat aus VPI NRW:

Ein Dachraum, der nach unten durch die Erd- oder eine Obergeschossdecke begrenzt wird, ist im Sinne der Norm kein Spitzboden.


Die 1.00 kN/m2 sind, falls li. Hö. < 1.80 m, nur bei Spitzböden anzusetzen, nicht aber im Falle Lehmann (s.o.).


und welche Last wäre dann anzusetzen?

ist ein mangels Belag unzugänglicher Raum dennoch mit Last zu belegen?

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Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 18:33 #61930

Hallo,

ist ein mangels Belag unzugänglicher Raum dennoch mit Last zu belegen?

Der Raum ist nicht unzugänglich.

Ein Zugang wäre nur über das Wohnhaus möglich.

Sagt Herr Lehmann.

viele nutzen den bereich als lager für bretter und latten, manche hängen auch die dachbox ihres autos da rauf, oder ihr kajak...

Sagt Morton. Stimmt.

Der Raum ist da, hat eine gut nutzbare Höhe (bis 2.50 m) und wird über kurz oder lang entspr. genutzt.

Gruß
mmue

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Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 19:00 #61931

mmue schrieb: Hallo,

ist ein mangels Belag unzugänglicher Raum dennoch mit Last zu belegen?

Der Raum ist nicht unzugänglich.

Ein Zugang wäre nur über das Wohnhaus möglich.

Sagt Herr Lehmann.

viele nutzen den bereich als lager für bretter und latten, manche hängen auch die dachbox ihres autos da rauf, oder ihr kajak...

Sagt Morton. Stimmt.

Der Raum ist da, hat eine gut nutzbare Höhe (bis 2.50 m) und wird über kurz oder lang entspr. genutzt.



nö, nicht zwingend. Ich kenne viele solcher Decken, die nicht genutzt werden. Man kann es also nicht einfach so sagen. Solange es nicht zu unsinnigen Konstruktion führt, kann manja gerne Lasten ansetzen wie mal will, aber darüber hinaus sollte man schon die Kirche im Dorf lassen.

Auch ist immer noch offen, welche Last anzusetzen wäre.

und wenn Architekt + Bauherr eine nicht beplankte Balkendecke vorsehen, dann ist das auch eine eindeutige Ansage.

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Letzte Änderung: von DeO.

Deckenbalken nicht begehbar 11 Aug 2017 07:28 #61936

Warum überlassen sie die Entscheidung nicht dem Bauherrn? Auch wenn es das Baurecht tangieren würde (Bebauungspläne können irgendwann geändert, von einzelnen Bebauungsvorschriften auch befreit werden), sollten sie den Bauherrn fragen, ob er hier einen möglichen Ausbau vorgesehen haben will. Das ganze zumindest per Email, damit es später nachvollzogen werden kann.
Peinlich wird es, wenn sie die Ausbaulast nicht berücksichtigen und später gefragt werden, ob die Balkenlage belastet werden kann und sie nicht rechtzeitig auf die Konsequenzen hingewiesen haben.

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