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Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 11:19 #61904

statiker99 schrieb: Das ist aber jetzt nicht im Ernst gemeint.

Wenn z.B. /in Abstimmung mit Bauherr/Architekt) eine Lastvorsorge von 100 KN/m² in eine
Konstruktion eingerechnet werden soll wird das halt gemacht.


die Konstruktion will ich sehen? :silly:

1.00 kN/m² als Lagerlast sind sicher uninteressant. Damit ist ja keine Wohnnutzung möglich.

Anders herum gesagt, ich kann "meine" Konstruktion soweit "übersimensionieren, wie ich
will und der Bauherr bereit ist zu bezahlen.


natürlich. Nur Ausbaureserve sollte es nicht heißen.

Was hat das mit dem Baurecht (Bebauungsplan oder was auch immer) zu tun?


Ganz einfach: (so kenne ich es aus unserer Region)

Eingeschossige Bauweise ist vorgeschrieben.
Das Dachgeschoss ist entsprechend der 2/3-Regel kein Vollgeschoss.
Sobald der Spitzboden eine Wohnnutzung erhält, ist das darunterliegende Geschoss automatisch ein Vollgeschoss, unabhängig von der 2/3-Regel. Damit hätte man ein zweites Vollgeschoss erzeugt.

Der für mich hakelige Punkt ist allerdings immer noch der, dass gem. der Einlassung des Foristen mmue sich die anzusetzende Last aus der nutzbaren Höhe. Da sehe ich einen Widerspruch. Ich würde damit in Räume Lasten induzieren die einer gemäß Baurecht unzulässigen Nutzung entsprechen.

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Letzte Änderung: von DeO.

Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 11:52 #61906

DeO schrieb: Ich würde damit in Räume Lasten induzieren die einer gemäß Baurecht unzulässigen Nutzung entsprechen.


ist doch nicht Ihr ernst ... oder

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Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 11:56 #61907

Hallo,

einen vorh. Dachbodenraum als Lager oder Abstellraum zu benutzen ist lt. LBO nicht verboten, so die äußere Geometrie denn bauordnungsrechtlich OK ist.

Also muß der Statiker m.E. eine Nutzlast berücksichtigen, die einer geplanten (oder wahrscheinlichen) Nutzung entspricht, d.h. abhängig von der lichten Höhe 1.0 oder 2.0 kN/m2 (s. EC und VPI NRW). Nur darum geht's hier und nicht um einen späteren Umbau oder Nutzungsänderung hin zu Wohnraum (das wäre ggf. illegal). Es ist m.E. Augenwischerei, einen vorh. Raum mit einer lichten Höhe von 2.50 m mit 'ohne Nutzung' zu titulieren.

Gruß
mmue

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Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 11:56 #61908

MeyerK schrieb:

DeO schrieb: Ich würde damit in Räume Lasten induzieren die einer gemäß Baurecht unzulässigen Nutzung entsprechen.


ist doch nicht Ihr ernst ... oder


gibt es auch Gegenargumente oder doch nur Gegenfragen?


und hier sind tatsächlich schon statische Berechnungen zurückgewiesen worden, bei denen im Zuge der statischen Prüfung aufgefallen ist, dass wider den Auflagen der Baugenehmigung Bereiche mit brauchenbaren Nutzlasten belegt wurden, die dafür nicht genutzt werden dürfen.

Dabei interessiert es überhaupt nicht was "mein Ernst" sein soll oder nicht.

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Letzte Änderung: von DeO.

Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 12:04 #61909

mmue schrieb: einen vorh. Dachbodenraum als Lager oder Abstellraum zu benutzen ist lt. LBO nicht verboten, so die äußere Geometrie denn bauordnungsrechtlich OK ist.


korrekt.

Also muß der Statiker m.E. eine Nutzlast berücksichtigen, die einer geplanten (oder wahrscheinlichen) Nutzung entspricht, d.h. abhängig von der lichten Höhe 1.0 oder 2.0 kN/m2 (s. EC und VPI NRW). Nur darum geht's hier und nicht um einen späteren Umbau oder Nutzungsänderung hin zu Wohnraum (das wäre ggf. illegal). Es ist m.E. Augenwischerei, einen vorh. Raum mit einer lichten Höhe von 2.50 m mit 'ohne Nutzung' zu titulieren.


wenn das Geschoss darunter dadurch zu einem Vollgeschoss wird, ist das alles andere als Augenwischerei.
man kann nicht erwarten, dass sich der Statiker offiziell an sowas beteiligt.

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Letzte Änderung: von DeO.

Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 13:27 #61913

Hallo Deo,

wenn das Geschoss darunter dadurch zu einem Vollgeschoss wird, ist das alles andere als Augenwischerei.
man kann nicht erwarten, dass sich der Statiker offiziell an sowas beteiligt.


Naja, das stimmt nicht, s. z.B. NBauO, Par. 2, Abs. 7, Sätze 1 bis 4.

Bezugsgröße ist danach die lichte Höhe. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen Aufenthaltsräume wg. zu geringer Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberstes Geschoß. Daher sind darunterliegende Dachgeschoßräume kein Vollgeschoß, wenn es die Bedingung li. Hö. von 2.20 m über max. 2/3 der Grundfläche des darunter befindlichen Geschosses aufweist.

Ergo kannst du als Statiker mit einem Lastansatz für eine Decke kein Vollgeschoß 'generieren'. Das geht einfach nicht.

In anderen Bauordnungen wird es ähnlich sein (vgl. MBauO).

Gruß
mmue

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