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Hallo,
Haus mit Walmdach u. Garage. Deckenbalken über der Garage sind nicht beplankt, also nicht begehbar. Ein Zugang wäre nur über das Wohnhaus möglich. Muss ich davon ausgehen, dass die Decke irgendwann beplankt und genutzt wird, oder reicht eine Mannlast aus. Habe in der 1. Berechnung Verkehrslast berücksichtigt.Wegen der Grenzbebauung ist das Sparrenauflager nicht mehr über der AW sondern 50 cm auf dem DB u. der Querschnitt reicht nicht mehr aus. Gruß |
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wie groß ist denn der abstand zw. deckenbalken und dach? könnte man da gehen?
viele nutzen den bereich als lager für bretter und latten, manche hängen auch die dachbox ihres autos da rauf, oder ihr kajak... (wenn ich die situation richtig verstanden habe) |
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Hallo,
Vielleicht hilft das: www.bks-nrw.de/backstage/bks_vpi/documen...ausgabe_april_05.pdf Abschnitt SG 01/04. M.W. ist es unerheblich, ob (jetzt schon) eine Schalung drauf ist, die begehbar ist. Maßgebend ist die Möglichkeit einer Nutzung in Abhängigkeit von der vorh. lichten Höhe. Gruß mmue |
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Wenn Du Dich jetzt entschließen solltest eine spätere Nutzung anzunehmen, dann bitte auch die entsprechende Ausbaulast für Fußbodenaufbau mit ansetzen.
Ich erlebe es immer wieder, dass angeblich ausbaufähige Decken daran scheitern, dass zwar die Verkehrslast drin ist, nicht aber eine erhöhte Eigenlast für z.B. einen Trockenestrich. |
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Hallo, wenn ich Bauherr wäre, würde ich es schon als sonderbar bezeichnen, eine Deckenfläche über der Garage nicht nutzen zu könne, wenn der Raum bist Zum Sparren ausreichend wäre um dort einiges Lagern zu können. Ein wenig Holz mehr, (wieviel mehr das ist können nur Sie beantworten) ist immerhin besser als nachher diese Bodenfläche nicht als Lager zu benutzen. Ob nach der Bauordnung zulässig oder nicht ist noch eine andere Sache. Mit Bauherren sprechen, dass der Balkenquerschnitt um z.B. 30% größer wird wenn ggf. eine Nutzung später mal angedacht wird und fertig. KM |
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Der Ansatz kann m.W. baurechtlich kritisch sein. Wenn aus baurechtlichen Gründen eine Nutzung nicht gegeben sein darf, muss dieses in den Antragsunterlagen entsprechend vermerkt sein. Wenn sich der Statiker darüber hinweg setzt und die Fläche doch wieder nutzbar ausgestaltet, kann ihm das um die Ohren fliegen. Das heißt, die Denke von wegen "es könnte ja später mal evtl....." ist wie so häufig falsch. Es gibt von der Objektplanung her klare Vorgaben zur Nutzung und die sind es dann auch. Wenn man eigenständig darüber hinweg setzt und z.B. was für später nutzbar ausgestaltet, dann möglichst undokumentiert. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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