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Gast
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Vor allen Dingen kann ein Kollege sich auch die zugehörige Statik ansehen. Wenn dieser feststellt, daß der Topogaphiefaktor z.B. nur 10 % ausmacht, alle Bauteile aber mit 30 % überbemessen sind, würde ich beim Hersteller keinen "Wind" machen. Wenn Sie dazu etwas Geld investieren, können Sie dann auch wieder ruhig schlafen. |
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Die Zuordnung zu den Windlastzonen können Sie bei Ihrer Landesregierung oder bei
der für Sie zuständigen Bauaufsichtsbehörde, Gemeinde, Landratsamt erfragen. Wie schon gesagt wurde Ihr Problem scheint den Statiker weniger zu tangieren. Grüße |
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Letzte Änderung: von Jörg.
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Hallo,
um nochmals auf die Ausgangsfrage zu kommen: nach DIN ur-alt aus dem Jahre 1938 hätte man für diese Situation einen Staudruck von mindestens 110 kp/m² nehmen müssen.... ....das war doch ein ordentlicher Ansatz.... meint galapeter97 |
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Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf ein mängelfreies Werk ! Unabhängig von der Karte von Lastannah-men. Machen Sie Ihre Forderungen (Mängelanzeige mit Fristsetzung) beim Verkäufer (Bauträger?) geltend.
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Hallo,
bezüglich des Topographiebeiwerts co möchte ich noch darauf hinweisen, dass dieser die mittlere Windgeschwindigkeit linear erhöht, jedoch nicht den Winddruck linear erhöht. Das heißt, ein Topographiebeiwert von z.B. 1.2 erhöht die mittlere Windgeschwindigkeit vm um 20%. Der Einfluss auf den Spitzengeschwindigkeitsdruck qp ist jedoch komplexer. qp berechnen sich nach EN 1991-1-4 wie folgt: qp=[1+7*Iv(co)]*0,5*rho*vm(co)^2 Der Topographiebeiwert geht in die Turbulenzintensität Iv(co) und vm(co) ein. Um qp zu berechnen ist Iv und vm in Abhängigkeit des Topographiebeiwerts zu berechnen und in die obige Gleichung einzusetzen. Erst danach sieht man die effektive Erhöhung der Windlast. Auf www.locastatik.at gibt es ein Berechnungsprogramm zur Ermittlung des Topographiebeiwerts nach EN 1991-1-4 Anhang A3 mit dem die Windlast schnell berechnet werden kann. Liebe Grüße |
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Letzte Änderung: von LoCaStatik.
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Ja, ja, ich musste auch kürzlich mit Entsetzen feststellen, dass der Beiwert ordentlich
zu Buche schlägt. Es sind Mehrbelastungen infolge Wind von 30% ohne Weiteres möglich. Was mich a bissl nervt, ist, dass der EC oder andere Vorschriften, keine Anhaltspunkte (Abmessungen des betrachteten Bereichs auf dem das Bauwerk steht) über die Beurteilung des Geländes/ Topographie enthalten. Die Begriffe bergiges Gelände bzw. Kammlage sind m.E. relativ und hier muss der Bezug klar oder zumindest besser definiert werden. |
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