Willkommen,
Gast
|
|
haltet mich für verrückt.....
hier mal zwei Thesen..... 1. Wir denken mal alle drüber nach das 95% aller Außenwände 17,5cm breit sind, und freuen uns das der Restquerschnitt hier 15-20% größer ist, erinnern uns dran das MW auch mal überstehen darf..... nageln ne Fußleiste dran und gut is.... oder 2. Der Typ der die Schlitze hat machen lassen schickt seine (inzwischen ja Erwachsenen) Kinder noch mal vorbei das die unten nochmal in drei Stunden Speiss dranschmieren.... Fußleiste dran und gut is...... Ein Schaden von, wenn überhaupt max 3Stunden x "8,65",-€ + 10€ Material pro Raum aber den Gang der hier gegangen wird mit ner Handvoll sauteurer Gutachter, Rechtsanwälten Richtern und hinterher Psychologen die einem das Trauma wieder ausreden..... kann ich beim Besten Willen nicht verstehen.... Manchmal setzt der gesunde Menschenverstand einfach aus...... ..
Folgende Benutzer bedankten sich: cebudom
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
na jetzt mal im Ernst.....
"gestörtes Gefüge"....... Habt ihr euch schon mal ne Wand in echt angeguckt...????? ..
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Danke, Andreas! Unsere hemdsärmlige Sichtweise auf die Dinge ist die eine Seite. Die des Baupraktikers, der irgendwann mal als Maurer in den Beruf gestartet ist. Wir können mit allen Leuten auf der Baustelle gut umgehen und wir arbeiten und denken "für" das fertige Bauwerk.
Aber wir denken selten an die vielen Gutachter, Anwälte und Richter, die Dr-Ing.s und die Profs...die wollen auch alle beschäftigt werden. Sie verschaffen sich ihre Daseinsbereichtigung mit diesen oft uns widerlichen juristischen Fußangeln, diesem Gezerre um Kommastellen in irgendwelchen kryptischen Beiwerten, die oft -pardon- keine Sau mehr wirlich versteht. Ist eine andere Welt... Und wenn das Gutachten des vom Gericht eingesetzten öbuv-Gutachters handwerkliche Mängel aufweist, dann muss man diesen Gutachter eben vor Gericht auch mal richtig in die Mangel nehmen. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Es gibt bei einer Gerichtsverhandlung keine fachliche Diskussion um den gerichtlichen Gutachter "in die Mangel zu nehmen". Man kann sich natürlich einen Fachmann zur Beratung dazunehmen, dieser hat jedoch kein Rede- oder Fragerecht. Es geht also nur schriftlich und falls der Richter es für sinnvoll hält: für jede Antwort erfordert es ein neues teueres Gutachten des gerichtlichen Gutachters. Unglaublich aber wahr... |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
War vielleicht etwas zu kurz gegriffen. Den Fragekatalog an den Gerichtsgutachter formuliert der Richter nicht aus freien Stücken. Dieser kann also so gestaltet werden, dass sich der Gutachter nachher möglichweise verstrickt.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Der gerichtlich bestellte Gutachter kann so viel Blödsinn schreiben und sich verstricken wie er lustig ist! Er bekommt jedes Wort bezahlt ohne Konsequenzen. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten