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Guten Abend sehr geehrte Statiker-Gemeinde,
sofern Schlitze nachträglich und regelwidrig in tragende Außenwände innen maschinell gestemmt werden, ist es dann zulässig den statischen Nachweis als vereinfachte Berechnung zu führen? Oder ist es vielmehr zwingend notwendig, diesen Nachweis als genaues Berechnungsverfahren zu führen? Vielen Dank. Grüße, Dieter |
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... wenn alle vorhandene Bewehrung abgetrennt wurde, sollte schon ein genauerer Nachweis geführt werden...
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Hallo,
... es sollte doch zuvor erst einmal etwas genauer beschrieben werden was "ist". Handelt es sich um Mauerwerks- oder Betonwände ? Sind die Schlitze horz. oder vertk. ? etc. Es würde manchmal etwas einfacher sein, eine vernünftige Antwort zu geben, wenn der Fragende die Situation etwas genauer beschreiben würde |
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.. genau das war Hintergrund meiner "Antwort"....
Da einzige was wir wissen ist dass es Schlitze gibt die nachträglich und "regelwidrig", aber immerhin maschinell gestemmt wurden... |
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Grüße an alle und danke für die Antworten.
Anbei eine Detailzeichnung zu dem Unfang der regelwidrigen Stemmungen. Die "Schlitze" wurden direkt am Wandfuß gestemmt und zwar horizontal. Nachträglich ohne statischen Nachweis. Minimale Schlitzhöhe: 15cm. Durchschnittliche Schlitztiefe: 10cm ( minimal 6cm sehr selten festgestellt, 13cm oft festgestellt ) Jeweils im Rohziegel gemessen. Das Mauerwerk besteht aus 30cm Hochlochziegeln. Schlitzlänge: unbeschränkt, d.h. es wurde ohne Rücksicht 70%-100% auf die gesamte Länge in das statische Gefüge eingegriffen. Lasteinleitungsbereiche wurden völlig ignoriert. Ziegel wurden hemmungslos maschinell gestemmt und weisen Haarrisse, Zellabbrüche, Löcher etc. auf. Weiterhin anbei, ein Beispielfoto, welches die besagte Stemmung aufzeigt. Das Ausmaß erstreckt sich auf 3 von 4 Gebäudeseiten. Falls noch Informationen benötigt werden, wäre dies kein Problem. Grüße, Dieter |
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Letzte Änderung: von DK01.
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Wäre viel spannender gewesen, wenn der Schlitz auf halber Geschosshöhe wäre
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