Ich habe in einem Merkblatt von Beton.org zur WU-Richtlinie gefunden:
Der Nachweis der Wasserundurchlässigkeit ist ein zusätzlicher Ge-
brauchstauglichkeitsnachweis. Für den Nachweis zur Begren-
zung der Rissbreite gilt DIN 1045-1, Abschnitt 11.2. Dabei ist
stets von der häufigen Einwirkungskombination auszugehen.
Da ist auch die Tabelle mit den zulässigen Rissbreiten abhängig vom Druckgefälle.
Damit müsste die Sache geklärt sein, nehme ich mal an.