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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 27 Jun 2017 08:11 #61557

Hallo,

Sind Sie der
- Bauherr
- Architekt
- Bauunternehmer
- Gutachter
- Anwalt
- Schwager

???


Such dir was aus.
Hier gibt's auch Ferndiagnosen und kostenlose Beratung.

Gruß
mmue

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 27 Jun 2017 08:33 #61558

Bauherr

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 27 Jun 2017 09:09 #61559

Leider das falsche Forum hier.

Klären Sie das doch erst mal mit Ihrem Architekt ( hat der auch
Die Überwachung im Auftrag) und dann ggf. mit Ihrem Statiker.

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 27 Jun 2017 11:38 #61560

thle schrieb: Im Nachweis findet sich folgender Hinweis/Einschränkung:
Die Bodenplatte muss auf ebener Unterlage betoniert sein und darf nicht durch Verzahnung mit dem Untergrund (Versprünge, Schächte etc.) in Ihrer freien Verformung gehindert werden.

Die Platte wurde zusammen mit den Frostschürzen in einem Guss erstellt. Die Bewehrungen dringen teilweise durch die Frostsschürze durch.

Die Angaben in der Statik und die Ausführung stehen im Widerspruch zueinander.
Dazu sollten sich Architekt, Statiker und der Bauunternehmer schriftlich äußern, damit die Frage für die Verantwortung bei evtl. späteren Mängeln geklärt ist.

es
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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 27 Jun 2017 12:17 #61561

Man argumentiert so:

Gem. WU-RiLi kommt es bei kurzen Zeitunterschieden zwischen einzelnen Betonierabschnitten (Bodenplatte+Frostschürze) zu erheblichen Verminderungen von Verformungsbehinderungen an den Abschnittsgrenzen, wenn die hydrationswärmebedingten Temperaturen des zuerst betonierten Abschnitts noch nicht abgeklungen sind. Diese Eigenschaft verhindert bei der Ausführung der Bodenplatte unnötige Zwängungen bzw. Einspannungen und damit Rissbildungen.

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 27 Jun 2017 14:12 #61562

thle schrieb: Man ...


dieses "man" liebe ich...
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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