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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 28 Jun 2017 12:57 #61573

Liebe Kollegen,

hier kommt ein altes Sprichwort zum Tragen:

Zu viele Köche verderben den Brei. D.h. der Bauherr macht sich nur verrückt wenn er zich Leute fragt.

Der Bauherr sollte sich wie schon erwähnt zuerstmal drum kümmern wer hier überhaupt zuständig ist.

Normalerweise wird ja irgendwer die Bauleitung haben.

Wenn das der Bauherr selber macht hat er die A-Karte wenn er nicht vom Fach ist und keine Ahnung von dem Zeug hat.
Da sollte er sich nen Gutachter suchen. Bzw. das Proj. lief über eine sog. Consulting Firma, die haben meißt ihre eigenen Bauleiter, der sollte seinen Job hoffentlich ordentlich gemacht haben (d.h. alle Unterlagen durchstudieren und verstehen wie was gemeint ist und ausgeführt werden soll. Wenn nicht dann den Statiker kontaktieren) Wobei ich letzteres als Statiker immer als Anmerkung in die Unterlagen schreibe.

Aber es kann auch sein das der Statiker mit der Bauüberwachung beauftragt wurde.

Dann hat er seinen Job hoffentlich an dem Punkt auch richtig gemacht. Was nützt die schönste Theorie wenns an der richtigen Umsetzung mangelt.

Dazu gehört zuallererst mal eine ordentliche Bewehrungsabnahme. Mit Prüfung auf Konformität zur Statik.
Dann muss geprüft werden ob der Bauablauf konform zur Statik läuft. D.h. Immer gegenseitig absprechen und rückversichern bevor irgendwas gebaut wird (Vier Augen Prinzip).


Rissbreitenbegrenzung hin oder her, wo hier was im Argen liegt kann kein Außenstehender beurteilen. Daher schade um die Zeit.

Es bleibt eigentlich nur der anfangs beschriebene Weg.


MfG - Thomas

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 28 Jun 2017 13:42 #61574

äähm, wenn der frostriegel bewehrt ist, dann dürfte diese bewehrung vom statiker kommen...

wie kommt der kollege mit diesem kenntnisstand dann zum vermerk

"Die Bodenplatte muss auf ebener Unterlage betoniert sein und darf nicht durch Verzahnung mit dem Untergrund (Versprünge, Schächte etc.) in Ihrer freien Verformung gehindert werden."

der wird doch wissen was er geplant hat?

alles etwas dubios hier...

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 28 Jun 2017 14:10 #61575

Hallo Morton25.

Ist doch ganz klar, der Statiker will einfach schriftlich festhalten wie es ausgeführt werden soll.
Wahrscheinlich geht er davon aus dass, wenn er es nicht explizit hinschreibt, draußen irgendwas gemacht wird.

Man kann doch zeichnen und planen was man will, es gibt tatsächlich Bauunternehmer die es machen wie immer.
Alles schon erlebt. Mit diesem einen Satz ist der Statiker doch aus dem Schneider. Zumindest solange wie er nicht die Bauleitung hat.

Naja, ich muss jetzt auch noch bissl was bewehren. Schreib vorsichtshalber auch gleich noch paar deftige Sätze in die
Randbemerkungen. :laugh: :P

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 28 Jun 2017 14:25 #61576

"....wie kommt der kollege mit diesem kenntnisstand dann zum vermerk...."

Wie so manchmal schreiben "manche" das halt.

Steht so im Lohymeier oder sonstigen Stellen in der Fachliteratur drin, wird
dann verwendet, ob's passt oder nicht usw. usw......

Grad bei so einer Bodenplatte, z.B. 10m x 12m, kein Wasser usw. ist das natürlich extrem wichtig.

Dann fehlt nur noch, daß der Bauherr Lehrer ist, dann geht der "Spaß" los. :)

Es ist scheinbar nix gerissen, aber es hätte ja etwas reißen können ..... ;)

Dann am besten hier gleich noch eine Rechtsberatung wer was nachzuweisen hat obwohl wir
weder Juristen sind noch die Aktenlage kennen.

Aber gut, als Beratende Ingenieure beraten wir halt, unabhängig ob wir was wissen oder nicht :)
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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 28 Jun 2017 14:36 #61577

Planung, Statik und Bauleitung kommen vom GU. Der Bauherr hat einen Sachverständigen für die Bauüberwachung bestellt. Der Sachverständige bemängelt eine fehlende Schweißbahn gegen Feuchtigkeit und die Verzahnung mit der Frostschürze.
Die Bauleitung bezieht sich auf die WU-Richtlinie, welche keine Schweißbahn fordert. Dazu gibt es aber offenbar unterschiedliche Ansichten.
Die Dimension der Platte ist ca. 9x9m.

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 28 Jun 2017 14:52 #61578

Ich habe gerade eine ähnliche Diskussion, ob Schweißbahn auf WU-Bodenplatte oder nicht.

WU-Richtlinie fordert keine - Oswald empfiehlt eine - wenn ich selber für mich bauen würde, würde ich eine machen...

Schönen Abend.
IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz

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