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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 26 Jun 2017 19:06 #61551

Im Nachweis findet sich folgender Hinweis/Einschränkung:
Die Bodenplatte muss auf ebener Unterlage betoniert sein und darf nicht durch Verzahnung mit dem Untergrund (Versprünge, Schächte etc.) in Ihrer freien Verformung gehindert werden.

Die Platte wurde zusammen mit den Frostschürzen in einem Guss erstellt. Die Bewehrungen dringen teilweise durch die Frostsschürze durch.

Gilt eurer Meinung nach noch der Rissbreitennachweis?


Realisierung:
Gründung auf Kies, Dämmung unter Platte, Bodenplatte 18 cm, wenig Eisen

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 26 Jun 2017 20:15 #61552

Warum fragen Sie?

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 27 Jun 2017 05:28 #61553

Es scheint als passen Planung und Ausführung nicht zusammen. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 27 Jun 2017 05:46 #61554

Kann sein, aber welches Interesse haben Sie an dem Fall?

Sind Sie der
- Bauherr
- Architekt
- Bauunternehmer
- Gutachter
- Anwalt
- Schwager

???

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 27 Jun 2017 07:32 #61555

Geht es um eine Platte mit WU-Beton oder um eine WeißeWanne ?

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Gültigkeit eines Rissbreitennachweises (WU) 27 Jun 2017 07:49 #61556

Guten Tag.

Der Statiker wird diesen Satz nicht ohne Grund reingeschrieben haben.

Wer weiß welche Randbedingungen vereinbart waren.
Meißtens soll ja gespart werden, also möglichst wenig Bewehrung rein. Der Statiker sichert sich dann mit solchen Sätzen ab.

Leider betrachten die meisten am Bau Beteiligten eine Statik nur als Batzen Papier und schauen es sich noch nicht mal genauer an.

Und wenn Sie dann nachfragen kommt folgender Satz: "Das haben wir immer so gemacht ..." .

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