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Gebrauchstauglichkeit Gitterroste 20 Jun 2017 13:09 #61496

Hallo zusammen,

gegeben sind Anforderungen des Bauherren an Belastung von Gitterrosten mit gleichmäßiger Flächenlast und mit Punktlasten auf Basis eines Verweises auf Norm XY.

Die Punktlast ist demnach mit 300kg angegeben und wird auf einer Fläche von 10x10cm eingeprägt.

Meine Frage bezieht sich nun auf den Gebrauchstauglichkeitsnachweis / Durchbiegungskriterium von l/200 gem. DIN EN ISO 14122 / DIN 24537-3 / BGI/GUV-I 588-1 / RAL GZ 638 usw.

Demnach ist der Gebrauchstauglichkeitsnachweis für (mindestens) 15kg auf 20x20cm zu führen.

Achtung, jetzt meine Frage:

Ich verstehe den Gebrauchstauglickeitsnachweis für Roste als Nachweis einer sicheren Begehbarkeit und als Nachweis dass keine Stolperkanten >4mm entstehen.

1. Daher stimme ich dem Nachunternehmer (Statiker) insofern zu, dass das Verformungskriterium l/200 (bzw. max 4mm Höhenunterschied benachbarter Roste) für den Lastfall "Mannlast" auf 20x20cm zu führen ist.

2. Für die außergewöhnlichen Lasten (doppelte Last auf vierfach kleinerer Fläche) kann eine höhere Durchbiegung (jedoch nicht mehr als L/100, ingenieurmäßige Abschätzung) zugelassen werden. Dies u.a. mit der Begründung, dass diese besonderen hohen Lasten in der Praxis nur in einem sehr begrenzten Zeitraum (max 2 Tage in 25 Jahren Lebenszeit des Gebäudes) auftritt. Wenn diese Last auftritt ist ohnehin die Zugänglichkeit eingeschränkt, zusätzlich sind die Personen, welche diesen Gebäudebereich betreten mit einer PSA ausgerüstet und in Sicherheitsbelangen extra geschult.

Könnt Ihr meiner Argumentation folgen und seht Ihr das genauso?

Viele Grüße und schonmal Danke
C.
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Gebrauchstauglichkeit Gitterroste 22 Jun 2017 13:28 #61515

Hallo :)

ChrBhm schrieb:
Die Punktlast ist demnach mit 300kg angegeben und wird auf einer Fläche von 10x10cm eingeprägt.

......
Achtung, jetzt meine Frage:

Ich verstehe den Gebrauchstauglickeitsnachweis für Roste als Nachweis einer sicheren Begehbarkeit und als Nachweis dass keine Stolperkanten >4mm entstehen.



Im Sinne der Gitterrostnormung ist en Gebrauchstauglichkeitsnachweis i. d. R. für die sichere Begehbarkeit gemeint.
ABER NICHT NUR.

Denke hier bitte selber mal nach! Woher könnte denn eine Einzellast von 300kg auf so einer kleinen Fläche wohl kommen?

ChrBhm schrieb:
1. Daher stimme ich dem Nachunternehmer (Statiker) insofern zu, dass das Verformungskriterium l/200 (bzw. max 4mm Höhenunterschied benachbarter Roste) für den Lastfall "Mannlast" auf 20x20cm zu führen ist.


Was auch immer dem mit "Nachunternehmer (Statiker) "gemeint ist... ich denke mir mal meinen Teil.

Mit seiner Annahme hat er recht. Aber wenn die o. g. 300kg auf kleiner Fläche anfallen, sollten die Rost ja wohl auch nicht zu doll durchbiegen.

ChrBhm schrieb: 2. Für die außergewöhnlichen Lasten (doppelte Last auf vierfach kleinerer Fläche) kann eine höhere Durchbiegung (jedoch nicht mehr als L/100, ingenieurmäßige Abschätzung) zugelassen werden. Dies u.a. mit der Begründung, dass diese besonderen hohen Lasten in der Praxis nur in einem sehr begrenzten Zeitraum (max 2 Tage in 25 Jahren Lebenszeit des Gebäudes) auftritt. Wenn diese Last auftritt ist ohnehin die Zugänglichkeit eingeschränkt, zusätzlich sind die Personen, welche diesen Gebäudebereich betreten mit einer PSA ausgerüstet und in Sicherheitsbelangen extra geschult.


Bitte was???
Wo bitte steht in der RAL GZ etwas von aussergewöhnlichen Lasten???
Woher kommt der Ansatz "doppelte Last auf vierfach kleinerer Fläche" ???

ChrBhm schrieb: Könnt Ihr meiner Argumentation folgen und seht Ihr das genauso?


Nein, gans und gar nicht!

ChrBhm schrieb: Viele Grüße und schonmal Danke
C.


Gruß zurück

GG
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Letzte Änderung: von GustavGans.

Gebrauchstauglichkeit Gitterroste 22 Jun 2017 15:14 #61517

Hi Gustav,

ich habe nachgedacht und - aufgrund Natur des Gebäudes - wird die Last von 300kg auf 10x10cm gar nicht auftreten. Habe daraufhin den Kunden gefragt. Der Verteter des Kunden weiß es auch nicht und antwortet sinngemäß, je mehr desto besser.

Doppelte Last: 150kg = Mindestanforderungen gem. ISO 14122-2 und BGI/GUV-I 588-1 ggü. 300kg, 300/150=2
Vierfache kleinere Fläche: (20cmx20xm) / (10cmx10cm) = 4

Die BGI/GUV empfiehlt für die Berechnung einen efahrenen Statiker (zB Hersteller) heranzuziehen. Gesagt, getan, er sagt das gleiche.

Die DIN 24537-3 verweist auf die RAL GZ 638, welche wiederum sagt "Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit... bei deren die Überschreitung die festgelegte Nutzungsnanforderungen nicht mehr erfüllt."
Die Nutzungsanforderung sagt nichts über 300kg/100x100mm aus. Zudem ist die Tragsicherheit mit dreifacher Sicherheit nachgewiesen.

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Gebrauchstauglichkeit Gitterroste 22 Jun 2017 16:45 #61518

Ohne jetzt im Detail auf die Lasten einzugehen:
1. die Firma Lichtgitter hat eine sehr freundliche Hotline, und dort habe ich auch schon diverse statische Nachweise bekommen.
Diese wurden übrigens erforderlich, weil die Lastfläche für die Einzellasten, die Lichtgitter verwendet (10x10 cm) nicht dem EC 1 entspricht (5x5 cm für die Einzellast) und der Prüfer diese im öffentlichen Bereich gefordert hat.

2. Wenn dein Bauherr freihändig irgendwelche Lasten fordert, sollte er auch angeben, welche Durchbiegung er vertragen kann. bzw du überlegst dir etwas sinnvolles (eher in mm als in 1/x00) und stimmst es mit ihm ab.
Wenn das eine Katastrofenlast ist, kannst du dir überlegen unter welcher Last du Gebrauchstauglichkeitsnachweise führst.

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Gebrauchstauglichkeit Gitterroste 23 Jun 2017 08:02 #61522

Hallo,

ChrBhm schrieb: Hi Gustav,

ich habe nachgedacht und - aufgrund Natur des Gebäudes - wird die Last von 300kg auf 10x10cm gar nicht auftreten.


Warum können da keine 300kg auf 10x10cm auftreten?
Ich kann mir diese Belastung schon vorstellen. Es gab sie auch schon mehrfach in meinem Berufsleben.
(Nein, es sind keine übergewichtigen Menschen oder Faktor 3- Zuschläge etc.)


ChrBhm schrieb: Doppelte Last: 150kg = Mindestanforderungen gem. ISO 14122-2 und BGI/GUV-I 588-1 ggü. 300kg, 300/150=2
Vierfache kleinere Fläche: (20cmx20xm) / (10cmx10cm) = 4


In der 14122 steht 150kg auf 20x20cm
Wo steht, dass diese Last für irgendwelche Nachweise verdoppelt werden muß?

WO STEHT DAS?

ChrBhm schrieb:
Die DIN 24537-3 verweist auf die RAL GZ 638, welche wiederum sagt "Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit... bei deren die Überschreitung die festgelegte Nutzungsnanforderungen nicht mehr erfüllt."
Die Nutzungsanforderung sagt nichts über 300kg/100x100mm aus. Zudem ist die Tragsicherheit mit dreifacher Sicherheit nachgewiesen.


Die Lastannahmen der 638 entsprechen so fast der 14122.
Wo steht was zur dreifachen Sicherheit?

WO STEHT DAS?


Gruß und schönes Wochenende
GG
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Gebrauchstauglichkeit Gitterroste 23 Jun 2017 08:08 #61523

diego schrieb: Ohne jetzt im Detail auf die Lasten einzugehen:
1. die Firma Lichtgitter hat eine sehr freundliche Hotline, und dort habe ich auch schon diverse statische Nachweise bekommen.
Diese wurden übrigens erforderlich, weil die Lastfläche für die Einzellasten, die Lichtgitter verwendet (10x10 cm) nicht dem EC 1 entspricht (5x5 cm für die Einzellast) und der Prüfer diese im öffentlichen Bereich gefordert hat.

2. Wenn dein Bauherr freihändig irgendwelche Lasten fordert, sollte er auch angeben, welche Durchbiegung er vertragen kann. bzw du überlegst dir etwas sinnvolles (eher in mm als in 1/x00) und stimmst es mit ihm ab.
Wenn das eine Katastrofenlast ist, kannst du dir überlegen unter welcher Last du Gebrauchstauglichkeitsnachweise führst.


Hallo Diego,
Lichtgitter verwendet die Lasten nach RAL GZ 638. Die Lastaufstandsfläche ist 20x20cm. Nicht 10x10.
Das entspricht auch den Vorgaben der 14122. Und wo diese gültig ist, steht ja genau drin.

Da der Fragesteller die 14122 erwähnt, werden im oberen Fall wohl nicht die bekannte Lastannahmen der Baunormung gelten. :)

Gitterroste rechnen ist einfach. Das braucht man nicht wegzugeben :)

Gruß
GG
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