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Nachweis Gewindestange als Querkraftanschluss 07 Jun 2017 11:38 #61392

hmm.... vllt verwechsel ich auch einiges, hier nochmal meine Gedanken:

Die Bezeichnung von Garnituren in den Schirmschraubennormen EN15048-1 und EN14399-1 besagen, dass eine Garnitur aus Schraube und Mutter besteht, welche von einem Hersteller zu beziehen sind. Zwecks Prüfung und Rückverfolgbarkeit!

Eine Gew.-Stange ist nirgends in der EN1090 geregelt, müsste also als "besonderes Verbindungsmittel" geführt werden.
Laut Kommentarverfasser gelten "alle Gewindeteile" nicht als besondere Verbindungsmittel, wenn die jeweilige Produktnorm z.B. DIN576 für Gew-Stange der EN15048-1 entsprechen.

Ist dem So??
Und wenn ja, besagt es immer noch nicht, wie eine Gew.-Stange als Garnitur, also mit zugehöriger Mutetr geprüft wurde.

Dann entspricht die Gew.-Stange nicht der EN15048-1 also nicht der EN1090 wie es im EC3-1-8 <3> beschrieben wird. Deshalb müssen die Werte aus Tab. 3.4 abgemindert werden.

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Nachweis Gewindestange als Querkraftanschluss 07 Jun 2017 15:11 #61398

Moin,

wenn du die EN-Normen buchstabengetreu befolgst, dann sind Gewindestangen besondere Verbindungsmittel und du musst abmindern.

Wenn du den Beuth-Kommentar aber gelten lässt, dann sind Gewindestangen eben KEINE besonderen Verbindungsmittel. Der Kommentar-Verfasser ist anscheinend der Meinung, dass dies 1) eine Verschärfung zur DIN 18800 darstellen würde und 2) der Normtext einfach unglücklich formuliert bzw. übersetzt wurde. Die Gewindestangen sind nach Meinung des Verfassers eine AUSNAHME von der Regel (s. die Kapitel zu II.5.6.7 <1> und II.5.6.7 <2.4>).

Grüße

Christoff

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Letzte Änderung: von qwertzuiop.

Nachweis Gewindestange als Querkraftanschluss 07 Jun 2017 15:20 #61399

...und hier der für mich entscheidende Text aus dem o.g. Kommentar zu II.5.6.7 <1> zum Thema Gewindeteile:

"Unter der unzutreffend einengenden Überschrift 'Ankerschrauben' werden [...] alle Gewindeteile angesprochen, die keine Schrauben oder Muttern mit eindeutigen Produktnormen im engeren Sinne [...] sind. Dazu gehören neben den eigentlichen Ankerschrauben (siehe weiter unten) beispielsweise jede Art von Zugstangen mit Außengewinde an den Enden, Gewindebolzen und -stangen, Schraubmuffen, Spannschlösser, Sacklochverbindungen, Innnengewindeanker usw. [...] Bei all den vorgenannten Gewindeteilen handelt es sich also eindeutig um normgemäße Stahlbau-Verbindungsmittel."

Das ist nur die Meinung des Buchautors. Du kannst dich der Meinung anschließen oder eben nicht.

Grüße

Christoff

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Letzte Änderung: von qwertzuiop.

Nachweis Gewindestange als Querkraftanschluss 07 Jun 2017 15:29 #61400

hi,

danke für die spannende diskussion.
wie ist jetzt die verwendbarkeit einer gewindestange nach din 976-1 geregelt?
ce + dop (declaration of products)?
beides habe ich seit bauregellistenexodus noch nicht gesehen.

grüsse, markus


ps
auf s. 192 des kommentars, vorletzter absatz, wird die "garnitur" definiert.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Nachweis Gewindestange als Querkraftanschluss 07 Jun 2017 15:47 #61402

Moin,

das ist ja noch ein ganz anderes Thema. Bis jetzt ging es ja nur um die Bemessung.

Gewindestangen haben nur ein Ü-Zeichen, müssten also in der neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VV TB aufgeführt sein. Im Entwurf der VV TB ist die DIN 976-1 sogar aufgeführt, allerdings unter "Holzbau", s. hier www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991

Grüße

Christoff

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Letzte Änderung: von qwertzuiop.

Nachweis Gewindestange als Querkraftanschluss 07 Jun 2017 17:17 #61403

Nachtrag:

Es gibt doch Regelungen für den Stahlbau! Und zwar unter Pkt C 2.4.5.23 und Anlage Anlage C 2.4.11 der VV TB. Nachzulesen hier www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991

Der Holzbau ist geregelt unter Pkt C 2.3.2.1 und Anlage Anlage C 2.3.2.

Grüße

Christoff
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