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Gast
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Hallo Forum,
weiß jemand ob die Zulassung für Edelstahl (Z-30.3-6) ab dem 01. Mai einfach wieder so verlängert wird? Oder gibt es vielleicht etwas neues? BG, SALE |
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Meines Wissens gilt dann DIN EN 1993-1-4 und für die dort nicht geregelten Bereich wird die Zulassung für Edelstahl in abgespeckter Form "verlängert" - sozusagen als NCI. |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Ergänzung aus einer Mail von Dr. Hans-Peter Wilbert, Informationsstelle Edelstahl Rostfrei:
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Ahoi,
der EC3-1-4 für CrNi-Stähle ist weder in der MLTB noch in den Länderlisten vorhanden, ergo nicht bauaufsichtlich eingeführt. Die Z-30.3-6 hat Ende April ihre Gültigkeit verloren. Was nun?! Fragt sich Mitch |
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Ahoi!
Lt. Info-Stelle Edelstahl-Rostfrei kommt eine neue AbZ innerhalb der nächsten 14 Tage zum Download auf deren Homepage. "Sie befinden sich leider im Moment im luftleeren Raum und wir bitten Sie um etwas Geduld." |
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Hallo,
habe gerade die aktuelle Zulassung für Edelstahlprodukte (bis 05-2022!) aus dem Netz gefischt. Leider fehlt die "alte" Anlage 8.1 mit den Festigkeitskennwerten. Im Textteil finde ich auch nichts. Oder ich bin blind! Gilt jetzt doch der EC? Kann nicht sein, oder? Was nun? Kann jemand helfen? BG + Danke, SALE |
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