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Gast
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Hallo
im Ernst. Schau dir mal das DBV-Merkblatt an. Das ist unstrittig "Stand der Technik" Dort ist, für unseren Berufsstand ungewöhnlich, gut und genau erklärt, wie du an die Problematik rangehst. Mit wem du was zu welchem Zeitpunkt zu klären hast, und wie du was unter welchen Voraussetzungen auszuführen hast. Also da sehe ich mal ausnahmsweise keine juristischen Probleme... ..
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Meinst du das von 2010 ....... Dann möglicherweise eventuell nicht Stand der Technik
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Hallo statiker99
es bleibt bei dem was ich geschrieben hatte...! ..
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Ich sehe es auch wie Andreas. @ statiker99 was ist denn genau mit "Stand der Technik" gemeint Der Stand der Technik ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in verschiedenen Rechtsgebieten Verwendung findet und auf die Entwicklung von Wissenschaft und Technik Bezug nimmt. Der Stand der Technik, europäisch auch als best available techniques (beste verfügbare Technik – BVT) bezeichnet, ist nach der in der Kalkar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Drei-Stufen-Theorie von den anerkannten Regeln der Technik und dem Stand von Wissenschaft und Technik zu unterscheiden. aus "WIKIPEDIA" besser sind "anerkannten Regeln der Technik" . Müssen wir in Zukunft immer ein so großes FASS aufmachen, wenn ein "kleine Tiefgarage" bemessen werden soll mit einer Aufzugunterfahrt. KM |
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ja, es müßte wohl "allgemein anerkannte Regeln der Technik" heißen.
Meiner Meinung nach nicht, es scheint aber so, als ob gerade nach Erscheinen des Heftes im Jahr 2010 sich die Situation etwas aufgeschaukelt hat und verschiedene Fraktionen alles wieder neu erfinden: - Sachverständige / Gutachter - Ingenieure - Firmen die Abdichtungen verkaufen wollen - Juristen Anerkannte Regeln der Technik müssen - der Wissenschaft genügen - in der Praxis erprobt sein Nun haben wir Vorschriften, die erst wenige Jahre jung sind, auf der anderen Seite soll die Dauerhaftigkeit für 50 Jahre gewährleistet sein. Mich betreffen die 50 Jahre nicht mehr , trotz allem habe ich auch den Eindruck, daß aus jedem Sch..... ein großes Faß aufgemacht wird. Ich persönlich stimme dem ja zu
nur glaube ich es mittlerweile nicht mehr. Im Streifall wird es erst mal eine Einzelfallentscheidung der Gerichte sein, auch abhängig vom jeweiligen Gutachter. Wir werden sehen. |
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... die wollen auch gutes Geld verdienen
... das ist ja auch so ein Problem (denke da an die "Auslegungsfragen und Antworten" der vergangenen Jahre
bei den Gerichten hat man gesehen wie die entscheiden ... (z.B. NPD Verbotsantrag) Bei uns hätten die für eine "Kleinigkeit" ein anderes Urteil ausgesprochen. |
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