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WU Beton und Aufzugunterfahrt....alles Käse? 22 Feb 2017 12:23 #60541

Also. Weiche Einlagen seitlich an den Unterfahrtwänden sind ok. Aber: Ich rechne mir die Zwangsspannungen über die Längen und die Reibung zwischen Sohle und Bodenplatte aus. Sitzt der Aufzug exzentrisch, egal, Länge nehmen, Bodenplattenstärke mal 25 mal mü mal Länge gleich maximal auftretende Zugkraft. Dafür die Rissbreiten auslegen, d14/10 oben und unten .... alles gut. Fugenbleche, seitliche Überstände der Bodenplatte der Unterfahrt, vernünftig bewehren und betonieren und alles ist gut. Bleibt auch dicht. ALternativ: Verpress-Schlauch einlegen, Erst- und Nachverpressung machen, bleibt dicht.
LG, Erich.

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WU Beton und Aufzugunterfahrt....alles Käse? 22 Feb 2017 14:09 #60546

Vorsicht! Es ist eine Tiefgarage. Wenn auch eine kleine.

Das Problem, worauf die Sachverständigen (z.B. Klaus Schöppel: „Tiefgaragen im Spannungsfeld zwischen Bauherren, Planern, Sachverständigen und Juristen“, Gerhard Stenzel: „Konstruktionsregeln für Parkbauten, …“) hinweisen, ist die chloridinfizierte Korrosion infolge Tausalz. Dies kann schon bei einer Rissbreite von 0,1mm stattfinden und innerhalb eines Jahres. Die - im Grundwasser liegende WU-Bodenplatte - verwendete starre OS-8 Oberflächenbeschichtung ist nicht rissüberbrückungsfähig, schützt somit nicht -bei Riss- den Beton. Die rissüberbrückungsfähige OS-11 Beschichtung wird für dieses System nicht empfohlen (wegen Blasenbildung).

Werden die Risse bei der Wartung entdeckt, ist der chloridkontaminierte Beton zu entfernen oder es erfolgt die preiswertere Variante mittels kathodischer Korrosionsschutz. Wer soll das bezahlen? Eine Rissinjektion oder Einbau einer Bandage (OS-10 oder OS -11 Beschichtung) kann nicht gewährleisten, die fortschreitende Korrosion aufzuhalten.

Für die Rissbreitenbeschränkung ist wegen der Verbindung der Tiefgarage zur Außenluft der späte Zwang zu bemessen.
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WU Beton und Aufzugunterfahrt....alles Käse? 22 Feb 2017 16:08 #60550

OK, Tiefgarage. Hatte ich übersehen. Aber: Zwangskräfte (bei zentrischem Zwang einer Bodenplatte) können nur so groß werden wie
... die Zugfestigkeit des Betons
oder ...
... die Gleichgewicht haltenden Reibungskräfte.
Ansonsten volle Zustimmung!

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WU Beton und Aufzugunterfahrt....alles Käse? 22 Feb 2017 16:41 #60552

hi,

die preis(!)frage ist, was geht den twp die oberflächenabdichtung der tg-bodenplatte an?
das ist der job von .. ? na? genau. von dort müssen auch die anforderungen an bspw. rissbreiten kommen, was dann die honorierungspflichtige beauftragung eines sonderfachmannes auslöst - das kann der twp sein, muss aber nicht.

ohne auf die "münchner runde" zu verweisen, darf eine tg-diskussion nicht enden - hiermit geschehen :)
egal, was man von deren meinungen hält (wenns nicht honoriert wird, ist das hoffentlich nur privatvergnügen): am ende entscheiden juristen, was richtig ist. ich vermute, die gehen technisch den sichersten weg und verlangen ausserdem käuferschutz. dem kann man nur begegnen, wenn man den bauherren vollumgänglich aufklärt.

@Erich: die "späten reibereien" sind grösser, als die im frühstadium. gilt für bopl und für ärger. also auswirkungen auf bewehrung/rissbreiten.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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WU Beton und Aufzugunterfahrt....alles Käse? 23 Feb 2017 07:18 #60556

Versteh das alles nicht.....

zum Thema Beschichtung solltest du dir mal das "DBV-Merkblatt-Parkhäuser" zulegen
OS-11 und volles Pfund Rissbreitenbenbeschränkung kann ich da nicht rauslesen.

Auch die Panik mit der Unterfahrt verstehe ich nicht.
Warum ist ein Keller nur durch eine Unterfahrt in der Ausdehnung behindert??
Nimm dir mal ne Stecknadel und hau sie durch die Mitte eines DIN-4 Blattes in deinen Schreibtisch.....
Für meine Begriffe kann sich da alles weiterhin ausdehnen wie es will..... nur halt um die Stecknadel (Unterfahrt)
drummherum.....
..

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WU Beton und Aufzugunterfahrt....alles Käse? 23 Feb 2017 07:50 #60557

ich auch nicht .... :)

Aber mal die Suchmaschine anwerfen

"beschichtung tiefgarage wu-beton",

Zeitraum die letzten 2 Jahre.

- Früher Zwang nicht ausreichend!?
- Stand der Technik ?
- 1 "Tröpfchen" Chlorid und die Bewehrung ist weg :)
- Verlagerung auf den Nutzer (Wartungsplan) auch problematisch

Letzten Endes hast du als Planer hier einen erheblichen Beratungsbedarf (z.B. Gegenüberstellung
Herstellungskosten - Unterhaltungskosten).

Die große Unsicherheit bleibt dann der Jurist, der dir dann erklärt, was Stand der Technik ist :)

Idealerweise würde man den späteren Richter direkt in den Planungsprozess mit einbeziehen ..... :ohmy:


Also eigentlich können wir sowas gar nicht mehr ordnungsgemäß planen und konnten es auch noch nie.

Was das bedeutet?
Ich weiß es nicht.

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