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VBI oder Ingenieurkammer 15 Feb 2017 08:25 #60474

Hallo Kollegen,
ich will hier mal eine Grundsatzdiskussion anfangen, bin gespannt.
Vor 10 Jahren wollte ich in einen Ingenieurverband eintreten und habe überlegt wohin.
Ingenieurkammer, wollte ich damals aus zwei Gründen nicht: 1. Da waren mir zu viele "alte" Genossen im Vorstand und 2. wollte ich was Bundesweites und nicht länderbezogen. Ich bin gegen diese Kleinstaaterei.
Also habe ich mich für den VBI entschieden. Die 10 Jahre Mitglied haben mir zwar nicht viel gebracht, aber irgendwo sollte/musste man ja sein.
Bin noch in der Ingenieurkammer gelistet aber nicht Mitglied.
Jetzt ist der Jahresbeitrag von 360 auf 504 € gestiegen. Im Anschreiben vom VBI steht zwar Steigerung um 12%. Keine Ahnung wie man 40% Steigerung mit 12 % begründen will.
Ich sehe im Augenblick nicht mehr den Gegenwert.
Wie seht ihr das?
Was ist das Richtige?
Lohnt es überhaupt noch? Irgendwie habe ich den Eindruck, die Verbände/Kammern sind mehr mit sich selbst beschäftigt.
Welcher Verein/Kammer sollte es sein?
Bin auf die Kommentare gespannt.

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VBI oder Ingenieurkammer 15 Feb 2017 11:28 #60476

ibmd schrieb: Lohnt es überhaupt noch? Irgendwie habe ich den Eindruck, die Verbände/Kammern sind mehr mit sich selbst beschäftigt.


Dem schließe ich mich an.
Ich bin in einer Ingenieurkammer und kann nicht erkennen, dass diese irgendwie für mich spürbar aktiv ist. Deren Fortbildungsangebote gehen sämtlichst an meinem Tätigkeitsgebiet vorbei und wenn ich in der Zeitschrift sehe, dass sich beschlipste Honoratioren gegenseitig die Hände schütteln und in Grüppchen fotografieren lassen, so interessiert mich das mal gar nicht. Nutzwert = Null.
Ich bin somit nur aus historischen Gründen und "der Ordnung halber" Mitglied, aber keineswegs aus Überzeugung.
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann

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VBI oder Ingenieurkammer 15 Feb 2017 15:45 #60481

Als selbstständiger Freiberufler ist man eh Zwangsmitglied in einer Architekten -/ Ingenieurkammer. :evil:
Dann gibt es noch die freiwillige Mitgliedschaft in einem Berufsverband, wie z.B. BDB, VDI, VDA usw. Aber dies ist ja hier die Frage. Na eben freiwillig. B)

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VBI oder Ingenieurkammer 15 Feb 2017 17:55 #60484

Trost schrieb: Als selbstständiger Freiberufler ist man eh Zwangsmitglied in einer Architekten -/ Ingenieurkammer.


Ist das bei Euch so ?

In NRW muß man nicht Mitglied der IKBauNRW sein, noch nicht einmal um Statik für 1-2 Familienhäuser aufzustellen.
Dazu braucht man in NRW nur Berufserfahrung, die aber defacto keiner kontrolliert.
Statik für MFH und andere Gebäude darf in NRW jeder Bäcker aufstellen, sofern er eine Berufshaftpflichtversicherung bekommt, denn die Statik solcvher Gebäude wird ja geprüft.

Erst wenn man den Titel "Beratender Ingenieur" (sozusagen die vergleichbare Berufsbezeichnung zum "Architekt") tragen will, muß man Pflichtmitglied werden. Wer sich schmücken will muß zahlen.

Der beratende Ingenieur hat allerdings einen Vorteil, damit kann man sich als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung eintragen lassen. (natürlich nur mit mind. einem weiteren beratenden Ingenieur als Partner)

Des weiteren ist eine Pflichtmitgliedschaft für Staatlich anerkante Sachverständige (z.B. Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz) in NRW verbindlich, da die Kammer die Eignung dazu überprüft und dann ein Leben lang Beiträge einsammelt.

Ich habe auch ein wenig das Gefühl, daß die Kammer in erster Linie für sich selbst Arbeit sucht, will aber nicht ganz ausschließen daß unsere Berufsbedingungen (und Honorare) ohne die Kammern schlechter sein könnten.

Bei der ganzen KFW Nummer (Stichwort "Energieeffiziensexperten-Liste") haben die Kammern eindeutig auf ganzer Linie versagt. Erst große Töne spucken (wir brauchen sowas nicht) und nun wird mit KFW Seminaren mitkassiert.

Einen Kammervorteile will ich noch benennen: Als Kammermitglied kommt man in das Versorgungswerk (Rente + Berufsunfähigkeitsversicherung).
Folgende Benutzer bedankten sich: DO-ING

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Letzte Änderung: von zeemann.

VBI oder Ingenieurkammer 15 Feb 2017 18:29 #60485

Vielleicht habe ich mich schwammig ausgedrückt weil es für mich klar ist.
Stelle ich eine Statik auf, welche nicht geprüft zu werden braucht, weil ich als Beratender Ingenieur in die entsprechende Liste der prüfbefreiten Ingenieure eingtragen bin, geht's nicht ohne Mitgliedschaft in der AIK.
Vor (undenklichen :( ) Zeiten wurde die Liste noch vom Innenministerium der Landes SH geführt. Dann aber der AIK übertragen.
Ansonsten scheints mir, ist es in SH änhlich wie in NRW, lt. zeemann. Nur die Nammensnennung ist etwas anders(da muß ja jedes Land seine eigenen Bezeichnungen haben : Sachverständiger in NRW, prüfbefreiter Ing. für bautechnische Nachweise in SH))
.

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