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Hallo Thomas,
in der kommentierten Fassung der DIN EN 1992-1-1 (1. Auflage, 2012) von Fingerloos, Hegger und Zilch im 6.2.1(8) - grau hinterlegt, steht Folgendes: "Die Nachweise für VRd,c und VRd,s dürfen i.d.R. nur bei direkter Auflagerung im Abstand d vom Auflagerrand und für VRD,max unmittelbar am Auflagerrand geführt werden. Bei indirekter Auflagerung ist die Bemessungsquerkraft für alle Nachweise VRd i.d.R. in der Auflagerachse zu bestimmen. Ausnahmen s. DAfStb-Heft 600." ... ist aus meiner Sicht recht eindeutig Gruß Wadi
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Bin jetzt leider kein Profi
Wenn ich das richtig verstanden habe geht es um die Decke, Zwischenauflager auf einem 70 cm breiten UZ?? Du schreibst korrekt, das es um die Druckstrebe geht. Ohne jetzt die Planung im Detail zu kennen folgender Vorschlag. a) Nachweis über Vrd,max im Schwerkpunkt der Druckstrebe am Auflager. Die Querkraft also an der Stelle ca. 0,5 x Deckenstärke von VK UZ oder b) Nachweis der Druckstrebe selbst Ich würde a) bevorzugen, der Unterschied zum Aufklagerrand dürfte nicht allzu groß sein.
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Letzte Änderung: von statiker99.
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Hallo Thomas,
Man kann über Stabwerkmodell rechnen , wenn Zwischenauflager der Decke ist, dann hast du CCC-Knoten. Baust du Bügel ein? Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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..danke Wadi. Bingo.
Schönes Wochenende Thomas. |
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Hallo ThomasS,
die von Wadi erwähnte Literaturstelle ist fast richtig. Sie können nach Schlaich/Schäfer aber auch bei indirekter Lagerung mit VED am Anschnitt rechnen. Sie müssen dann jedoch im Hauptträger die Verbügelung entsprechend konstruieren. Die Querkraft über den Lager geht ja immer über einen senkrechten Druckpfosten in das Auflager. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn auf dem Auflager schon 3 Geschosse draufstehen. Grundsätzlich ist aber theoretisch der VRDmax-Nachweis am Auflager nur dann richtig, wenn Sie eine entsprechende Auflagerlänge haben und sich über die Einbindelänge der unteren Bewehrung auch eine entsprechende Druckstrebenbreite einstellen kann. Das ist bei hohen Trägern i.d.R. nicht der Fall. Die Nachweisformel VRdmax gilt nämlich nur für einen B-Bereich. Im D-Bereich (Auflager) ist nach EN 1992-1-1 9.9 (1) grundsätzlich ein Stabwerksnachweis zu führen. Bei geringen Lagerlängen kann dann schnell die doppelte Knotenspannung herauskommen. gruß dvog |
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Hallo ThomasS
habe mich falsch ausgedrückt :
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