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Verformung STB-Windbalken 12 Dez 2016 06:48 #60068

markus schrieb:

DeO schrieb:

hi,

diverse prüfer prüfen -bestenfalls- standsicherheit.


natürlich, weil das deren definierte Aufgabe ist.

nachdem jetzt ein prüfer an der haftung beteiligt wurde: schaugn ma moi.


dabei bleibt offen, ob es sich evtl. um eine zivilrechtliche Prpfung mit erweiterem Auftragumfang gehandelt hat.


du beschreibst genau das gegenteil von dem, was der bgh dazu feststellte...



und das ist wo nachzulesen?

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Verformung STB-Windbalken 12 Dez 2016 09:32 #60070

Hallo Herr Lehmann,
beschreibe doch mal die Situation etwas mehr im Detail, da gibt es
möglicherweise noch Raum für Argumente dass man o.k. sagen kann.

galapeter97

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Verformung STB-Windbalken 12 Dez 2016 14:46 #60073

Hallo HerrLehmann!
Im NA zum EC2 steht unter NCI zu 7.4.1(3):
In diesem Abschnitt werden nur Verformungen in vertikaler Richtung von biegebeanspruchten Bauteilen behandelt.
Hubert

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Verformung STB-Windbalken 12 Dez 2016 19:47 #60076

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Verformung STB-Windbalken 12 Dez 2016 21:20 #60078

Stahlknecht schrieb: www.bauingenieur24.de/fachbeitraege/baur...atrechtlich/2848.htm


ok, dachte ich mir. Es geht um zivilrechtliche Prüfungen und nicht um hoheitliche Prüfung als verlängerter Arm der Bauämter.

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Verformung STB-Windbalken 19 Dez 2016 12:54 #60111

Hallo,
leider helfen mir die Antworten nicht so richtig weiter.
Wenn im EC2 nur vertikale Verformungen behandelt werden, heißt das ja wohl nicht, dass man horizontale Verformungen ignorieren kann.
Natürlich sollte man bei einer 8 m hohen AW anders rangehen, als bei einer Garage.
Und warum sollte Wind bei Ringbalken nicht bemessungsrelevant sein ?
O.K. Schäden durch Wind im Bereich von RB bzw. Außenwänden habe ich auch noch nicht gesehen. Aber Schwindrisse bei RA schon öfter.
In meinem Fall handelt es sich um ein 1. geschossiges Wohnhaus (Walmdach mit STB-Decke) und einem Anbau 5,50 x 5,30 m ohne STB-Decke und ohne Balkenlage, also nur Satteldach. Als Wandabschluss umlaufend Ringbalken, AW d = 17,5 cm.
RB b/h = 17,5/24 cm. Also ganz schön schlank.
Ich habe nach Zustand II gerechnet, Schwindbeiwert berücksichtigt und Kriechbeiwert auf 1,0 gesetzt.
Bewehrung innen und außen je 3 ø 12, Ecken rahmenartig bewehrt (20 % Einspannung)
In meinem Fall: fI = 3,31 mm und fII = 14,94 mm = L/354. Damit kann ich leben. Wäre im Falle eines Falles der Nachweis belastbar ?

Grüße

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