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Gast
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und das ist wo nachzulesen? |
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Hallo Herr Lehmann,
beschreibe doch mal die Situation etwas mehr im Detail, da gibt es möglicherweise noch Raum für Argumente dass man o.k. sagen kann. galapeter97 |
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Hallo HerrLehmann!
Im NA zum EC2 steht unter NCI zu 7.4.1(3): In diesem Abschnitt werden nur Verformungen in vertikaler Richtung von biegebeanspruchten Bauteilen behandelt. Hubert
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ok, dachte ich mir. Es geht um zivilrechtliche Prüfungen und nicht um hoheitliche Prüfung als verlängerter Arm der Bauämter. |
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Hallo,
leider helfen mir die Antworten nicht so richtig weiter. Wenn im EC2 nur vertikale Verformungen behandelt werden, heißt das ja wohl nicht, dass man horizontale Verformungen ignorieren kann. Natürlich sollte man bei einer 8 m hohen AW anders rangehen, als bei einer Garage. Und warum sollte Wind bei Ringbalken nicht bemessungsrelevant sein ? O.K. Schäden durch Wind im Bereich von RB bzw. Außenwänden habe ich auch noch nicht gesehen. Aber Schwindrisse bei RA schon öfter. In meinem Fall handelt es sich um ein 1. geschossiges Wohnhaus (Walmdach mit STB-Decke) und einem Anbau 5,50 x 5,30 m ohne STB-Decke und ohne Balkenlage, also nur Satteldach. Als Wandabschluss umlaufend Ringbalken, AW d = 17,5 cm. RB b/h = 17,5/24 cm. Also ganz schön schlank. Ich habe nach Zustand II gerechnet, Schwindbeiwert berücksichtigt und Kriechbeiwert auf 1,0 gesetzt. Bewehrung innen und außen je 3 ø 12, Ecken rahmenartig bewehrt (20 % Einspannung) In meinem Fall: fI = 3,31 mm und fII = 14,94 mm = L/354. Damit kann ich leben. Wäre im Falle eines Falles der Nachweis belastbar ? Grüße |
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