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Änderung der Gebäudeklasse in Rhl.Pf. von 3->4 23 Nov 2016 14:29 #59903

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Hi Kollegen,
ich habe ein Angebot für eine Statik bei einem Umbau gemacht.
Jetzt wurde das Gebäude in Klasse 4 eingestuft und es wird eine Prüfung durch Prüfing. erforderlich.
Kann mir jemand sagen, ob es hierfür ein Argument gibt, einen Nachtrag zu fordern bzw. anzubieten.

vg aus Kaiserslautern
Martin

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Änderung der Gebäudeklasse in Rhl.Pf. von 3->4 23 Nov 2016 18:39 #59905

Ich glaube nicht.
Sieh es nicht so dramatisch. Die Verantwortung wird (ein bißchen) verteilt. Hast 4-Augen-Prinzip.
Kann sein,dass du mehr Kopien liefern musst, da der Prüfing. 2x haben will und du eventuell parallel schon mal 3x liefern sollst.

Hast du die Abnahmen extra angeboten? Oder sollte das der Bauleiter machen?
Die Abnahmen brauchst du dann jedenfalls nicht mehr machen. Ist eher ein Minderpreis.

Klar hat der Prüfing immer was zu meckern. Ist aber sehr unterschiedlich, von Prüfer zu Prüfer. Wirst ein paar Extrastunden haben. Kenne aber keinen Ansatz, da mehr verlangen zu können.

Volker

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Änderung der Gebäudeklasse in Rhl.Pf. von 3->4 23 Nov 2016 21:31 #59909

hi,
die prüfpflicht allein wird nur schwer zur "honoraroptimierung" herangezogen werden können.
ich glaube, es war der bkpv, der in etwa so argumentiert: wenn nicht geprüft wird, steigt die eigenverantwortung des twp und damit dessen aufwand - wenn geprüft wird, steigt der ausserbetriebliche kommunikationsaufwand. beides möge sich die waage halten, somit wäre auch die 100%-hoai ausgewogen. ob das für dich eine rolle spielt, bezweifle ich - aber die denkweise finde ich interessant ;)
speziell bei einem umbau wirken andere einflüsse wesentlich stärker auf die honorierung.

das

IBStreit schrieb: .. Die Abnahmen brauchst du dann jedenfalls nicht mehr machen. Ist eher ein Minderpreis.

ist falsch.
unabhängig von dem jüngsten urteil, nach dem ein prüfer nicht nur (!) hoheitlich prüft und haftet, würde ich mich nicht auf hohe see hinausfahren lassen, die gefahr, trotz oder wegen fremder "qualitätsüberwachung" für umsonst in die haftung zu kommen, ist zu groß, das wird kaum einer hieb-und stichfest ausschliessen können. im normalfall haftet der twp für das twp-gesamtpaket.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Letzte Änderung: von markus.

Änderung der Gebäudeklasse in Rhl.Pf. von 3->4 24 Nov 2016 07:17 #59910

markus schrieb:

IBStreit schrieb: .. Die Abnahmen brauchst du dann jedenfalls nicht mehr machen. Ist eher ein Minderpreis.

ist falsch.
unabhängig von dem jüngsten urteil, nach dem ein prüfer nicht nur (!) hoheitlich prüft und haftet, würde ich mich nicht auf hohe see hinausfahren lassen, die gefahr, trotz oder wegen fremder "qualitätsüberwachung" für umsonst in die haftung zu kommen, ist zu groß, das wird kaum einer hieb-und stichfest ausschliessen können. im normalfall haftet der twp für das twp-gesamtpaket.


Das heißt also, die Leistungsphasen der HOAI sind abgeschafft?!
Wusste ich noch gar nicht.

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Änderung der Gebäudeklasse in Rhl.Pf. von 3->4 24 Nov 2016 07:18 #59911

ing@loenhoff.de schrieb: Hi Kollegen,
ich habe ein Angebot für eine Statik bei einem Umbau gemacht.
Jetzt wurde das Gebäude in Klasse 4 eingestuft und es wird eine Prüfung durch Prüfing. erforderlich.
Kann mir jemand sagen, ob es hierfür ein Argument gibt, einen Nachtrag zu fordern bzw. anzubieten.


Nein, gibt es nicht. Die Statik sollte doch mit oder ohne Prüfung gleich aussehen.

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Änderung der Gebäudeklasse in Rhl.Pf. von 3->4 24 Nov 2016 08:04 #59912

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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Gruß, Martin

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