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Hallo zusammen,
ich muss einen Nachweis für eine Stb.-Sohlplatte nach DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wasser gefährdenden Stoffen" führen. Habe den Nachweis leider noch nie gemacht. Hat jemand vielleicht mal ein Berechnungsbeispiel für mich? Oder Literatur mit Beispielen? Es handelt sich dabei um eine Stb.-Sohlplatte für einen Tankplatz die befahren wird. Gruß Jürgi |
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Hallo Jürgi,
Literatur: Beton- und Stahlbetonbau 106 (2011), Heft 11 Seiten 785 - 790 " Überarbeitung der DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen “ Gruß Lehmann |
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Das ist schon ein sehr komplexes Thema!
Aus meiner Sicht die wichtigste Literaturquelle: DAfStb-Heft 519: Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Zweiter Sachstandsbericht mit Beispielsammlung Gruß Stefan |
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Ich habe schon mal nach dem Artikel in Beton- und Stahlbetonbau gesucht. Sind denn da Beispiele enthalten? Bevor ich mir den nun kaufe. Das DAfStb-Heft 519 ist von 2001. Ist das Heft denn noch aktuell? Mir geht es darum, dass das Bauamt den Nachweis fordert und ich so einen Nachweis noch nie gemacht habe und ihn zukünftig bestimmt nicht mehr oft machen werde. Deshalb hätte ich gerne ein Beispiel an dem ich mich orientieren kann. Oder gibt es hierzu eine Software? Gruß Jürgi |
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Auf meiner Ausgabe steht nicht mehr "Heft 519" und die ist von März 2011. Beuth Verlag,Vertriebsnummer 65192 |
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Die DAfStb-Richlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BUmwS)" wurde 2011 neu herausgegeben. Heft 519 ist ein Erläuterungsheft zur "alten Richtlinie". Die "neue" Richtlinie von 2011 wurde im wesentlichen nur formal an den Eurocode angepasst. Inhaltlich hat sich praktisch nichts geändert. Deshalb kann man aus meiner Sicht auch immer noch das Heft 519 als wichtige Literaturquelle ansehen.
Änderungen der Richtlinie gegenüber der Ausgabe Oktober 2004 Neben der Anpassung an die neuen Bemessungsnormen DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992 1-1/NA (Eurocode 2) erfolgte u. a. die Übernahme der Angaben für die einmalige und die intermittierende Beaufschlagung aus dem Arbeitsblatt DWA-A 786 u. a. Angesprochen wird dort die TRwS 786 (Arbeitsblatt DWA-A 786). Auch diese Regel sollte man kennen, wenn man derartige Flächen plant, denn Sie ist über die Bauregelliste bauaufsichtlich eingeführt. Der Verantwortungsgrad ist bei solchen Planungen im übrigen deutlich größer als bei sonstigen Planungen, weil im Bereich des Wasserhaushaltsgesetzes der Besorgnisgrundsatz gilt. Ich schätze den Aufwand bis man sich wirklich in alles eingelesen hat auf mindestens eine Woche ..... bis man es wirklich verstanden hat auf mindestens einen Monat! Gruß Stefan |
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Letzte Änderung: von StefanB.
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