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@DeO weil du so nett fragst gibt's natürlich eine Antwort Zuerst sollten wir aber mal den Begriff "problematisch" klären de.wikipedia.org/wiki/Problem Zu deinen anderen Fragen, natürlich gibt es auch bei meinen Planungen frei bewitterte / befahrene Stahlbetonbauteile. Nur, hier sind dann die spezifischen "Probleme" sauber zu lösen. Du fragst nach Balkonen, ok. Hab jetzt grad wieder ein ganzes Paket (ca. 130 Stck.) zu planen, ca. 5 m x 2,10 m. Klares statisches System (einfacher Kragarm), die Platte kann "arbeiten", Tag und Nacht, Sommer wie Winter, Fa. Schöck samt Zulassung machts möglich. Du fragst nach Tiefgaragenzufahrt. Kürzlich hatten wir diesen Fall. Wir haben (auf der GU - Seite) die Standardausführung mit Asphaltbelag gem. DBV - Merkblatt vorgeschlagen. Aussage des GU (nach interner Rücksprache mit mit seiner Betonsanierungsabteilung): Wollen wir nicht, kein Belag, nur Beschichtung. Wir haben das so gemacht, Bewehung für vollen Zwang (die anschließenden Rampenwände waren Beton). Auf die Mehrmassen an Betonstahl haben wir hingewiesen. So, und jetzt kommen wir zum Garagendach, "weiß", ohne alles. Die Gesamtkonstruktion kennt nur Morten, klar ist aber, daß in einem solchen Fall die gesamte Konstruktion das "volle Programm" mitmachen muß. Von daher sind Aussagen "Wenn ich doch die (wegen meiner auch punktgestützte Platte) ordentlich statisch bemesse, und vorher in meine Betonwählscheibe gehe und mir die entsprechende Betongüte und Bewehrungsabstände raussuche bin ich doch Fertig.....!!!!!! " nur die halbe Wahrheit. Wen's interresiert kann z.B. mal bei der Fa. Quinting nachschauen, so von wegen Anforderungen und Randbedingungen, auch bezogen auf die Ausführung vor Ort. Und ob man sich daß bei so einem Garagendach, möglicherweise in Mischbauweise mit Mauerwerk, alles antun will, daß muß dann jeder selbst wissen. Und wie der Kollege MeyerK schon schrieb: "bis in 30 Jahren ... hahaha" Ist dann aber nicht mehr mein Problem |
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Alles gut ... nur ergeben sich doch viele sog. Schäden frei bewitterter Betonoberfläche nicht aus fehlender Bewehrung, sondern aus lokalen Fehlstellen in der Betondeckung. Dafür muss ursächlich nicht einmal eine zu geringe Betondeckung sein, sondern einfach nur eine blöde lokale Unstetigkeit in der Oberfläche. Dagegen kannste nicht anrechnen und auch nicht anplanen und auch eine sehr gewissenhafte Baufirma kann solches nicht ausschließen. Problematisch ist eher die scheinbar bereichsweise vorhandene Erwartung, dass eine jede Konstruktion unendlich alt werden können muss und dann auch noch wie am ersten Tage aussehen muss. Fehlerhaft ist dieser Anspruch, nicht die Konstruktion als solche. |
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hi,
ja wenn das so ist .. müssen alle bauprozesse, die wegen mängeln oder schäden geführt und zu lasten der verursacher entschieden wurden, neu aufgerollt werden. sauber! grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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also bist Du der Ansicht, dass ein Bauwerk niemals Alterungserscheinungen zeigen darf? |
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Hey Also wenn ich mal so in mich gehe.... ich mache es nun auch schon wirklich einige Jahr(zehnte).... Ich kann mich aber tatsächlich nicht an einen einzigen Fall aus der Realität erinnern, wo Wirklich ein Berufskollege wegen solcher hier ständig thematisierter "Schadens" und "Gerichts" und "Seiblosvorsichtigsonstpacktdichderböserechtsanwalt"-Fälle vor Gericht gezogen, und dann auch verknackt wurde.... Gibt es hier einen im Forum der wirklich jemanden kennt der vom Gericht eine Strafe auferlegt bekommen hat, weil er irgendwo zu wenig Eisen reingebaut, oder dem Architekten nicht vernünftig seine Arbeit erledigt hat....?? (und ich meine jetzt nicht die paar Fälle wo wegen groben Unfugs oder Vorsatz tatsächlich auch jemand zu Schaden gekommen ist...) ..
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mittlerweile ist die diskussion leider etwas vom thema abgedriftet.
zurück zu meiner ursprungsfrage: ist es sinnvoll eine punktgestützte garagendecke ohne jegliche zusätzliche abdichtung auszuführen. ich wollte nur darüber diskutieren wie die werten kollegen dass ganze im sinne der "dauerhaftigkeit" sehen. dass man viele betonkonstruktionen direkt bewittern kann ist mir auch klar, es ging mir nur darum zu klären, ob eine zugzone oberhalb einer stütze hier gesondert betrachtet werden soll die platte selber kann natürlich kaum zwängungsfrei gelagert werden, da sie auch aussteifende wirkung hat. zusammenfassend kann ich sagen, der der grundtenor in die richtung geht, dass bei richtiger betonwahl und ausreichend rissesteuernder bewehrung das ganze kein problem ist. weiter darf ich noch erwähnen, dass hier in der gegend mittlerweile alle wohnbaufirmen ihre (erdüberschütteten) tiefgaragendecken abdichten, weil es tatsächlich ein paar schadensforderungen gab, weil wassertropfen aus wasserführenden deckenrissen kalkflecken auf autos hinterlassen haben. |
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