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rotationsbehinderte Lagerung von Stb.-Stützen 30 Aug 2016 10:51 #59470

... es wird noch besser:

Betonkalender 2016 Bauen mit Betonfertigteilen Seite 394:

.. Zur Erreichung dieser Rotationsbehinderung ist somit keine Einspannbewehrung erforderlich.
Eine Rotationsbehinderung kann auch für Fertigteilstützen angenommen werden, wenn die Stützen z.B.
vollflächig auf der unteren und oberen Decke ... aufliegen.
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rotationsbehinderte Lagerung von Stb.-Stützen 30 Aug 2016 11:24 #59472

FischerH schrieb: ... es wird noch besser:

Betonkalender 2016 Bauen mit Betonfertigteilen Seite 394:

.. Zur Erreichung dieser Rotationsbehinderung ist somit keine Einspannbewehrung erforderlich.
Eine Rotationsbehinderung kann auch für Fertigteilstützen angenommen werden, wenn die Stützen z.B.
vollflächig auf der unteren und oberen Decke ... aufliegen.


Das ist völlig korrekt, die Rotationsbehinderung (keine bewehrte Einspannung im klassischen Sinne) erfolgt durch die thermische Ausdehnung der Stütze im Brandfall und die Auflast von oben. Es ist hierfür tatsächlich keinerlei Bewehrung nötig. Ein PI sollte sowas wissen... oder war es nur der Sachbearbeiter?

Aufpassen beim obersten Geschoss: Hier ist keine Auflast mehr vorhanden und die Stütze wird sich oben verdrehen können (da auch die Anschlussbauteile thermische Verformungen erfahren). Hier gilt: l_0,fi = l * 0,7
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rotationsbehinderte Lagerung von Stb.-Stützen 30 Aug 2016 20:19 #59473

Hallo prostab,

hab heute noch einen Abschnitt im Betonkelander 2013 (Abschnitt 6.3.4) gefunden, indem genau dies drin steht.

Ich zitiere:

"Um die Verdrehung am Fuß- und Kopfpunkt der Innenstütze im Brandfall vernachlässigen zu können, muss die Stütze an beiden Enden rotationsbehindert gelagert sein. Das ist in der Regel bei Stützen in gut konstruierten Stahlbetontragwerken erfüllt, wenn die Sützen für Normaltemperatur mit der Ersatzlänge l0 = l bemessen werden und die Stützenenden, welche rechnerisch keine Biegemomente aufnehmen, eine konstruktive Anschlussbewehrung erhalten".

Ich ziehe also das Fazit, dass ich lediglich die erforderliche Druckbewehrung in die angrenzenden Bauteile verankere, sofern die Betondruckspannungen überschritten sein sollten, aber nicht die volle Längsbewehrung, die sich aus dem Stabilitäsnachweis ergibt.

Nochmal bestens Dank für Eure Einschätzung

Grüße
Marco

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Letzte Änderung: von Marco83.

rotationsbehinderte Lagerung von Stb.-Stützen 30 Aug 2016 20:23 #59474

Hallo FischerH,

auch ein guter Hinweis, mit dem man gegenüber dem Prüfer argumentieren kann....
Aus meiner Sicht muss hier tatsächlich zwischen Einspannbewehrung und Rotationsbehinderte Lagerung unterschieden werden. Dass sind zwei paar Stiefel....

Grüße
Marco

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Letzte Änderung: von Marco83.

rotationsbehinderte Lagerung von Stb.-Stützen 30 Aug 2016 21:58 #59475

hallo,

Homer hat es gut beschrieben. Die Regel geht auf Untersuchungen von R.Haß an der TU BS zurück und war schon Grundlage für die alte Tabelle 31.
Die Dissertationen etc. sind teilweise noch an der Uni-Bibliothek der TU BS verfügbar.

Noch eine Anmerkung zum "obersten Geschoss":
Hier kann man sich mit einer Einspannbewehrung helfen und muss nicht oben im Brandfall gelenkig rechnen. Auch wenn die einspannenden Bauteile (z.B. Unterzug) im Brandraum liegen, kann nach EN 1992-1-2 der Einspanngrad aus einer Kaltbemessung übernommen werden, da beide Bauteile ca. gleich heiß werden und damit das Steifigkeitsverhältnis gleich bleibt. So funktionieren im Extremfall auch noch Stützen im "obersten Geschoss".

gruß dvog
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