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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 17 Aug 2016 11:31 #59235

Hallo,

was ist heute los ?????

Mein Elternhaus, so ca. 1900 gebaut, Fundament für Innen- und Außenwände gemauert,
Pottasche o.ä in den Feldbereichen und darauf sauber Holzbalken mit Brettschalung....
... keine Probleme.


Heute 20 cm Betonsohle (verm. c25/30 WU) und dann die Frage der zul. Rissweite und zugh. Bewehrung.
... :woohoo:

außer die Sohle wird zur Gebäudeaussteifung o. ä. benötigt, dann sieht es ein wenig anders aus.

Somit ist die Frage von Markus schon wichtig.

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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 17 Aug 2016 12:42 #59241

Hallo,

es handelt sich um eine Bodenplatte eines Wohnhauses, für die Innenwände die tragende Bodenplatte ist. Diese wird z.B. als gebettete Bodenplatte bemessen und ausgeführt. Außen rum sind Streifenfundamente auch tragend und als Frostschürze.

Für ein solches Bauteil auf einer kapillarbrechenden Schicht, handelt es sich dabei wirklich um die Expositionsklasse XC2? Es ist ja kein Bauteil dass in dem Boden steht. Es liegt oben auf. Grundwasser bis zu GOK?

Für XC1 steht im EC, dass die Rissbreite keinen Einfluss auf die Dauerhaftigkeit hat und dieser Wert von 0,4mm i. Allg. zur Wahrung eines akzeptablen Erscheinungsbildes gesetzt wird. Weiter steht unter (4) "Die Rissbreite muss nicht begrenzt werden, wenn der ordnungsgemäße Gebrauch des Tragwerks nicht beeinträchtigt wird." Für welchen Fall ist dieser Satz gemeint?

Ordnet ihr eine Rissbewehrung für abfließende Hydratation für wk=0,3mm in der Sohle und den Streifenfundamenten bei einem Wohnhaus ohne Anforderungen WU an???

Ich möchte das Thema nicht wegdiskutieren oder so, ich frage mich nur ob es nach Norm oder Literatur notwendig ist.


Gruß Jürgi

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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 17 Aug 2016 12:48 #59242

Nur mal ein kleiner Hinweis.

Selbst die Dachdecken in Stahlbeton sind trotz geklebter Abdichtung
nach XC 3 einzustufen :).

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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 17 Aug 2016 13:00 #59243

Hallo,

darf ich mal fragen wie ihr eine tragende gebettete Sohlplatte von einem Wohnhaus h=20cm, C25/30 mit Streifenfundamenten bewehrt?


Gruß Jürgi

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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 18 Aug 2016 07:40 #59246

Hallo Jürgi,
als Angesteller hatte ich mir früher nie Gedanken drum gemacht, das war eine Mattenbewehrung o + u und fertig. Allerdings machten wir nie eine 20er Bodenplatte (ausser Gartenhäuschen).
Seit 5 Jahren bin ich selbstständig und dann macht man sich seine Gedanken, die zusätzlichen Hörsaalbesuche im Rahmen des Doc-Studiums tragen auch einiges bei.
Deine Bodenplatte, ohne genauere Umstände zu kennen, wäre wie Statiker 99 sagt eine XC3 mit einer Mindestdicke von 25cm (rein aus Dauerhaftigkeit wechselnd feucht).
Umlaufende Frostschürzen verbieten einen Nachweis nach Lohmeyer, somit ist Mindestens Zwang aus Hydratation anzusetzen, mit welchem fcteff wird hier eifrig diskutiert.
Und nun schau dir mal an wo du mit deiner Matte hinkommst....Du kannst dir nur noch überlegen ob Matte + flächige Zulagen oder reine Stabstahlbewehrung.
Reine Stabstahlbewehrung kommt bei Häuslbauern immer komisch...
So long
Sebastian

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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 18 Aug 2016 08:11 #59247

Hallo dahoizi,

ich muss mich ganz dolle am Stuhl festhalten damit ich nicht gleich runter falle.

Ein Einfamilienhaus mit einer 25er Sohle und dann Rissbreitennachweis Hydratation mit Zwang aus den Streifenfundamenten? Also oben+unten je Q636. Da kann ich mein Büro gleicht dicht machen weil mich wirklich alle für total bescheuert halten.

Das wäre dann ja sogar unabhängig ob ich einen Massivbau drauf stelle oder einen eingeschossigen Holzbau wo ich rechnerisch mit einer 16er Sohle mit Q188A oben+unten hin komme.

Das kann doch nicht richtig sein! Meine Frage am Anfang war ernst gemeint und würde darüber gerne vernünftig diskutieren.


Gruß Jürgi

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Letzte Änderung: von Jürgi.

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