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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 18 Aug 2016 08:46 #59248

statiker99 schrieb: Nur mal ein kleiner Hinweis.

Selbst die Dachdecken in Stahlbeton sind trotz geklebter Abdichtung
nach XC 3 einzustufen :).


Wo ist das nachzulesen?

Mein Bauteilkatalog gibt das nicht her.

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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 18 Aug 2016 08:51 #59250

also ich leg die biegeminedestbewehrung bzw. die statisch erforderliche bewehrung ein, weil es keinen sachlichen grund gibt risse zu beschränken.

3 to stahl einlegen, nur damit ich das abbinden im griff habe? ich hatte bisher noch nie einen nennenswerten riss in so einer konstruktion.
aber eine 25cm platte mache ich üblicherweise schon, weil heutzutage immer wieder viele stützen (durchstanzen) im spiel sind und weil das hier in der gegend nicht hinterfragt wird.
dn10, e=10 würde mich ordentlich ins gerede bringen...
Q335 ist bei mir standard

die gefahr dass es risse gibt aus mangelnder nachbehandlung durch die baufirma ist erfahrungsgemäß um ein vielfaches höher!

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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 18 Aug 2016 08:56 #59251

DeO schrieb:

statiker99 schrieb: Nur mal ein kleiner Hinweis.

Selbst die Dachdecken in Stahlbeton sind trotz geklebter Abdichtung
nach XC 3 einzustufen :).


Wo ist das nachzulesen?

Mein Bauteilkatalog gibt das nicht her.


siehe z.B. Erläuterungen zum EC 2 (Fassung D),
war aber auch schon in den Auslegungen zu DIN 1045-1 enthalten .

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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 18 Aug 2016 08:58 #59252

DeO schrieb:

statiker99 schrieb: Nur mal ein kleiner Hinweis.

Selbst die Dachdecken in Stahlbeton sind trotz geklebter Abdichtung
nach XC 3 einzustufen :).


Wo ist das nachzulesen?

Mein Bauteilkatalog gibt das nicht her.


Hallo,

das kommt noch aus der Zeit zur "Auslegungen DIN 1045-1" aus dem Jahr 2005.

Über den "Unsinn" kann man streiten.

KM

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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 18 Aug 2016 09:01 #59253

morten25 schrieb: also ich leg die biegeminedestbewehrung bzw. die statisch erforderliche bewehrung ein, weil es keinen sachlichen grund gibt risse zu beschränken.


Doch,
bei einer Einstufung in XC2 bzw. XC3 und
einer Aussage
"...keinen sachlichen grund gibt risse zu beschränken..."
ist der Widerspruch zum "Stand der Technik" unübersehbar.

Hinweise auf Ausführungsmängel sind im Schadensfall wenig hilfreich, da
der Planungsmangel zu offensichtlich ist.

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Rissbreitennachweis bei Bodenplatte ohne WU 18 Aug 2016 09:07 #59255

Hallo,

wieso soll ich eine Sohlplatte die ÜBER dem Gelände auf einer kapillarbrechenden Schicht liegt in XC3 einordnen? Wo steht das?

Ich würde mich schon fast trauen eine solche Sohlplatte in XC1 einzuordnen, da sie eben nicht in den Boden einbindet. Wo soll denn die wechselnde Feuchte herkommen??


Gruß Jürgi

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