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Wo ist das nachzulesen? Mein Bauteilkatalog gibt das nicht her. |
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also ich leg die biegeminedestbewehrung bzw. die statisch erforderliche bewehrung ein, weil es keinen sachlichen grund gibt risse zu beschränken.
3 to stahl einlegen, nur damit ich das abbinden im griff habe? ich hatte bisher noch nie einen nennenswerten riss in so einer konstruktion. aber eine 25cm platte mache ich üblicherweise schon, weil heutzutage immer wieder viele stützen (durchstanzen) im spiel sind und weil das hier in der gegend nicht hinterfragt wird. dn10, e=10 würde mich ordentlich ins gerede bringen... Q335 ist bei mir standard die gefahr dass es risse gibt aus mangelnder nachbehandlung durch die baufirma ist erfahrungsgemäß um ein vielfaches höher! |
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siehe z.B. Erläuterungen zum EC 2 (Fassung D), war aber auch schon in den Auslegungen zu DIN 1045-1 enthalten . |
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Hallo, das kommt noch aus der Zeit zur "Auslegungen DIN 1045-1" aus dem Jahr 2005. Über den "Unsinn" kann man streiten. KM |
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Doch, bei einer Einstufung in XC2 bzw. XC3 und einer Aussage "...keinen sachlichen grund gibt risse zu beschränken..." ist der Widerspruch zum "Stand der Technik" unübersehbar. Hinweise auf Ausführungsmängel sind im Schadensfall wenig hilfreich, da der Planungsmangel zu offensichtlich ist. |
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Hallo,
wieso soll ich eine Sohlplatte die ÜBER dem Gelände auf einer kapillarbrechenden Schicht liegt in XC3 einordnen? Wo steht das? Ich würde mich schon fast trauen eine solche Sohlplatte in XC1 einzuordnen, da sie eben nicht in den Boden einbindet. Wo soll denn die wechselnde Feuchte herkommen?? Gruß Jürgi |
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