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Wenn der Geschäftsführer schon so lapidar sagt "Wo gearbeitet werde, passierten eben auch Fehler.", dann kann ihm ein findiger Anwalt der Versicherung da durchaus einen Strick draus drehen. Auch wenn wir versichert sind, haben wir trotzdem gewisse Sorgfaltspflichten und müssen uns bemühen, den Schaden im Ernstfall gering zu halten.
Da kann er nur froh sein, dass nichts weiter passiert ist. |
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Letzte Änderung: von KaiF.
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Inhaltlich ist die Aussage aber richtig. |
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Man kann halt nur einmal pro AG so argumentieren im Pannenfall. Grad bei den Straßenbauverwaltungen oder größeren AGs ist sowas Selbstmord.
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auch richtig. Der Ruf dürfte auf Lebzeiten sehr angekratzt sein, es sei denn man heißt Schlaich. |
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