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Hallo,
nach dem Beitag /1/ Betonkalender 2009, Teil 1, Kapitel II: "Bauen mit Betonfertigteilen im Hochbau" Hubert Bachmann, Alfred Steinle, Volker Hahn Seite 292-293. ermittelt sich die "aufnehmbare Scherkraft des Bolzens" (nach altem Sicherheitskonzept) zu Fu = 1,25 * fyk * W / (a+xe). Um nach heutigem Sicherheitskonzept für BSt-Bolzen einen Bemessungswert des Tragwiderstands zu errechnen, würde ich nun sagen: FRd = Fu / 1,15 ( Fu aus /1/; 1,15 = Teilsicherheitsbeiwert für Stahl im Stahlbetonbau) 1.Frage: Würdet ihr das auch so sehen? Für Gewindestangen als Scherbolzen habe ich in /2/ Technische Mitteilung SG 04/19 vom Okt. 2012 "Verwendung von Gewindestangen als Scherbolzen im Stahlbeton-Montagebau" des VPI-NRW www.vpi-nrw.de/backstage/bks_vpi/documen...ilungen/sg-04-19.pdf für 4.6 und 5.6er Bolzen die folgende Formel gefunden: FRd = 1,25 * fyk * WSp / (a+xe) / (1,1 * 1,1) Das entspricht der Formel aus /1/, nur daß hier zusätzlich (1,1 * 1,1) im Nenner steht. Einmal 1,1 verstehe ich, das könnte die Materialsicherheit im Stahlbau sein. Woher der zweite Wert 1,1 kommt, da habe ich keine Idee. 2. Frage: Hat hierzu jemand eine Vermutung oder gar Wissen? Danke+Gruß, bms. |
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@ 1,1 --> Material bei 4.6 und 5.6
Was mich wundert, einmal wird mit f_u und einmal mit f_y gerechnet |
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Fu für Nachweis abscheren und fy für Nachweis Normalkraft für Schaftschrauben und fu für den Nachweis Gewindestangen oder Schrauben mit Gewinde bis zum Kopf - war zumindest in der DIN 18800 so.
Das zweite 1,1 im Nenner ist der Beiwert für die Grenzzugspannung gewesen.. |
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Letzte Änderung: von DO-ING.
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Zu 1.: ja.
Zu 2.: Gewindestangen aus 4.6 sind eher unüblich. Meistens wird hier BSt mit Gewinde genommen. Schau mal bei Pfeifer rein, die haben recht gutes Katalogmaterial. |
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