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Änderung des Nationalen Anhangs zum EC2: 2015/12 02 Jul 2016 15:09 #58977

Hallo Statiker99,
ich seh schon, wir sind uns einig.
Ich hätte mir eigentlich denken können, dass das her schon mal behandelt wurde.
Schönes Wochenende

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Änderung des Nationalen Anhangs zum EC2: 2015/12 04 Jul 2016 11:26 #58981

...Vereinbarung mit Bauherren, Nachverpressen, Nachverpressen geht nicht weil Estrich, Bauherr ist Laie und war sich über die Auswirkung der Vereinbarung nicht bewusst, wenn er das früher gewusst hätte was da passiert wäre die stabstahlbewehrung d12/10 in der 25er Platte überhaupt kein Problem gewesen, bla bla bla....

Wisst ihr was? Massivbau ist mittlerweile ein Lotteriespiel. Bewehrst du nach Norm, hast du das letzte mal für den Bauherrn gebaut ( Stahltonnage) bzw. bist mit deinen Bauherrenvereinabrungen jedem zu kompliziert.
Baust du nicht nach Norm sondern sagst der Bodenplatte, dass sie mit einer Mattenbewehrung auskommen muss, hast du zufriedene Bauherren, genügend Aufträge, vielleicht aber auch mit einer Zuverlässigkeitswahrscheinlichkeit von 10e-5 einen Schaden aufgrund mangelhafter rissbewehrung.

Ich bin in Zukunft für massive Stahlbodenplatten mit aufgeschweißter Anschlussbewehrung.
weit sind wir eh nicht mehr weg..
SG
Sebastian

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Änderung des Nationalen Anhangs zum EC2: 2015/12 04 Jul 2016 12:12 #58982

In Zukunft machen wir nur mehr Niro-wannen dann freut sich der Gustav :P

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Änderung des Nationalen Anhangs zum EC2: 2015/12 04 Jul 2016 12:26 #58983

dahoizi schrieb: ... wäre die stabstahlbewehrung d12/10 in der 25er Platte überhaupt kein Problem gewesen, bla bla bla....


Na, da geht doch schon in die richtige Richtung.
Zusätzlich noch ein paar Spanndrähte rein und zur Sicherheit eine "schwarze" Abdichtung. :)

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Änderung des Nationalen Anhangs zum EC2: 2015/12 04 Jul 2016 17:56 #58986

@dahoizi
Entwurfsgrundsatz b ist eh out.
Die Rissbreitenbeschränkung verhindert keinen Riss; sie sorgt dafür, dass es mehr(schmalere) Risse gibt.
Die Tabelle mit Druckgefälle und Rissbreiten bedeutet, dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit die Selbstheilung funktioniert.
Aber wenn das Wasser erst nach der Rohbauphase kommt, will auch kein Bauherr eine Selbstheilung mehr sehen.
Also musst du deinen Bauherrn immer aufklären und dafür sorgen, dass höchstens ein Verbundestrich auf deine weiße Wanne kommt.

Und, um beim Thema zu bleiben, wird Entwurfsgrundsatz b durch die Änderung des Nationalen Anhang noch unwirtschaftlicher.

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Letzte Änderung: von diego. Grund: Bezug zum Thema hergestellt
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