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Für was haftet der Prüfer? 26 Jun 2016 19:38 #58889

Hallo,

eine Frage an das Forum.
Haftet der Prüfer nur für die Standsicherheit?
Wie ist es mit Dauerhaftigkeit, Verformung , usw. ?

Gruß

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Für was haftet der Prüfer? 26 Jun 2016 21:05 #58890

Haftung des Prüfers im Auftrag der Behörde?


- Standsicherheit NEIN
- Gebrauchstauglichkeit NEIN
- Personenschäden Mithaftung möglich
- uverhältnismäßige lange Prüfzeiten JA

So ungefähr kenne ich das.

Haftung und Prüfer in eine Satz paßt nicht zusammen. :)

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Für was haftet der Prüfer? 27 Jun 2016 05:58 #58892

gruender schrieb: Hallo,

eine Frage an das Forum.
Haftet der Prüfer nur für die Standsicherheit?
Wie ist es mit Dauerhaftigkeit, Verformung , usw. ?


Wie der Kollege Statiker99 schon richtig schreibt, der Prüfer haftet über weite Strecken für gar nichts.

Die weiterführende Frage lautet sogar "was prüft er eigentlich?".
Er prüft auf Standsicherheit und Standsicherheit bedeutet in dem Zusammenhang nicht, dass jeder zu führende Nachweis auch korrekt geführt wurde. Das Bauwerk muss nur im Ergebnis standsicher sein, also keine Gefahr darstellen und die Statik muss zu dem Bauwerk passen welches per Bauantrag eingereicht wurde. Was der Prüfer nicht beachtet ist die Gebrauchstauglichkeit.

Dennoch ist eine Prüfung stets sinnvoll.

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Für was haftet der Prüfer? 27 Jun 2016 08:58 #58893

DeO schrieb:

gruender schrieb: Hallo,

eine Frage an das Forum.
Haftet der Prüfer nur für die Standsicherheit?
Wie ist es mit Dauerhaftigkeit, Verformung , usw. ?


Wie der Kollege Statiker99 schon richtig schreibt, der Prüfer haftet über weite Strecken für gar nichts.

Die weiterführende Frage lautet sogar "was prüft er eigentlich?".
[...] Was der Prüfer nicht beachtet ist die Gebrauchstauglichkeit.

Dennoch ist eine Prüfung stets sinnvoll.


Wobei die Frage "was prüft er eigentlich" nach meiner Erfahrung auch davon abhängig ist, wie der Prüfauftrag des Prüfingenieurs lautet.

Ich hatte mal den Fall (in RLP), da war der Prüfer auch mit der Prüfung der Wirtschaftlichkeit beauftragt und hatte im dem Zusammenhang selbstverständlich auch die Gebrauchstauglichkeit (und damit indirekt ja auch die Dauerhaftigkeit) zu prüfen. Da gab es nette Diskussionen darüber, ob bei einer überschnittenen Bohrpfahlwand als Untergrundabdichtung einer Hochwasserschutzwand die Reissbreitenbeschränkung nachzuweisen ist oder nicht. Wir hatten damals für Argumentiert, dass dies selbstverständlich der Fall sei, da ja gewährleistet sein muss, dass die Wand auch 100 Jahre steht. Der Prüfer hatte dies im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftlichkeit jedoch bezweifelt.

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Für was haftet der Prüfer? 27 Jun 2016 09:42 #58894

saibot2107 schrieb:

Ich hatte mal den Fall (in RLP), da war der Prüfer auch mit der Prüfung der Wirtschaftlichkeit beauftragt.....


Das ist dann der privatrechtliche Teil....

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Für was haftet der Prüfer? 27 Jun 2016 10:02 #58895

statiker99 schrieb:

saibot2107 schrieb:

Ich hatte mal den Fall (in RLP), da war der Prüfer auch mit der Prüfung der Wirtschaftlichkeit beauftragt.....


Das ist dann der privatrechtliche Teil....


War trotzdem ärgerlich, zumal der Auftraggeber nicht nett reagiert, wenn der Vorwurf der fehlenden Wirtschaftlichkeit im Raum steht.

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