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Deo schrieb: "wenn man den Bauherren vorher darauf hingewiesen hat, warum?
Der angefragte Statiker muss den BH informieren wie das Verfahren läuft und welche Honorare anfallen. Dem BH stellt sich sofort die Frage: Vergebe ich den Auftrag an einen Statiker von dem ich genau weiss, dass dessen Unterlagen geprüft werden müssen was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist? Macht er das? unwahrscheinlich meint galapeter97 |
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Letzte Änderung: von galapeter97. Grund: "h"
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Hallo,
es gibt auch einen Kriterienkatalog wann eine Statik geprüft werden muss. Manchmal muss auch GK 1 geprüft werden. Gruß |
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Ok, und wo findet man den? In welchen Fällen, also was ist dann so besonders an GK1 dass das geprüft werden muss?
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Wieso interessiert DICH das denn überhaupt ? DU bist ohne Berufserfahrung (gegenüber der Behörde) auf gar keinen Fall unterschriftsberechtigt. D.H DEINE Statik muß auf jeden Fall geprüft werden ! Ohne Berufserfahrung wird es zudem auch schwierig sein eine Berufshaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Wenn du die Statik (z.B. zu Übungszwecken) aufstellen möchtest, würde ich mir an Deiner Stelle einen erfahrenen Kollegen (ich meine jetzt nicht einen "offiziellen Prüfstatiker") suchen, der diese Statik prüft und über seine Haftpflichtversicherung laufen lässt. So bekommst du (vielleicht) richtige Hilfe, die dich weiterbringt. Vielleicht entwickelt sich ja sogar eine Zusammenarbeit. Offizielle Prüfstatiker haben idR keine Lust/Zeit sich mit Anfängern zu beschäftigen. |
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Wieso sollte mich das denn nicht interessieren? Nur, weil ich noch keine 20 Jahre Berufserfahrung habe, kann ich ja trotzdem interessiert sein.
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