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Stahlträgerbemessung alt-neu 27 Mai 2016 09:14 #58617

Wenn es sich bei den Lasten um ständige Lasten handelt:

Md =1,35 * 20*25*0,125 = 84,4 kNm

mit dem Mpl für einene HEB180 ist es dann erledigt!

wenn ein höherwertiger Stahl S355 genommen werden kann, dann kann es auch ein HEB 160 sein.
Wobei hier einen HEA 200 leichter wäre als ein HEB180. Am leichtesten käme man mit einem HEA 180 als S355.

bei 5m macht das einen Gewichtunterschieb zwischen HEB180 und einem HEA 180 von 78kg.
Falls man unbedingt die plastischen Reserven nicht ausnutzen will und einen HEB 200 nimmt, ist der unterschied dann 129kg.

Die Angaben gelten natürlich nur, wenn keine weiteren Nachweise wie Durchbiegung und Stabilität nicht relevant sind.

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Stahlträgerbemessung alt-neu 27 Mai 2016 09:16 #58618

BTW,
natürlich ist das Moment ohne Sichreheit als Minimalmoment und das Moment mit Gamma als Maximalmoment zu betrachten. Das eine für den Nachweis im GZG und das andere für den Nachweis im GZT.

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Stahlträgerbemessung alt-neu 30 Mai 2016 07:52 #58629

hallo,

Gustav hat völlig Recht, ein HEB 180 kommt unter der Annahme 70% ständig und 30% Nutzlast auch einschl. Durchbiegungnachweis hin.

gruß dvog

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Stahlträgerbemessung alt-neu 30 Mai 2016 08:00 #58630

dvog schrieb: hallo,

Gustav hat völlig Recht, ein HEB 180 kommt unter der Annahme 70% ständig und 30% Nutzlast auch einschl. Durchbiegungnachweis hin.

gruß dvog


Darum ging es aber eigentlich nicht sondern um eine Abweichung in der Größenordnung 2 zwischen
alter und neuer Norm.

GG hat dann das Thema "verwässert" um ein bißchen Leben in die Diskussion zu bringen :)

Was die Einhaltung der zul. Durchbiegungen anbelangt wäre ich bei den spärlichen Informationen
etwas vorsichtiger:

leitzfan schrieb:
Eine Berechnung nach DIN 1045-1 ergab bei zus. Deckenanteillast und Ks-Wand in DG ....

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Stahlträgerbemessung alt-neu 31 Mai 2016 18:16 #58653

hallo statiker99,

Ihren Einwand kann ich nicht nachvollziehen.

Für mich hat GG nichts "verwässert". Der Fragesteller selbst hat das Testbeispiel eingestellt.
Wenn ich die Differenz zwischen alter und neuer Norm ergründen will, dann ist doch nichts natürlicher, als das exakte Ergebnis nach neuer Norm (EC 3) zu ermitteln.

Dazu gehört natürlich, dass dabei die Voraussetzungen erläutert werden. Das hat GG getan.
Im Testbeispiel war nicht die Rede von Einzellasten, Wänden etc.. Selbst für eine Querkraft an der Stelle von maxM gibt es beim HEB 180 noch Fließspannungsreserven im Steg.

Das Problem "verwässert" haben eher die anderen Beiträge.

gruß dvog

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