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Stellplatz unmittelbar am Hang 08 Feb 2016 23:44 #57623

DeO schrieb: ..., wenn man denn wollte .. oder könnte, je nach dem...


... will nicht. Stattdessen ein netter und relativ aktueller Link

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Letzte Änderung: von Alsheimer.

Stellplatz unmittelbar am Hang 09 Feb 2016 08:09 #57625

Alsheimer schrieb:

DeO schrieb: ..., wenn man denn wollte .. oder könnte, je nach dem...


... will nicht. Stattdessen ein netter und relativ aktueller Link


also war entweder die Ansage "kann man nicht helfen" inhaltlich falsch oder Du kannst nicht. Beides ist immer noch möglich.

Bedenke, ich haben nur Deine sehr allgemeine Normenzitiererei hinterfragt. Und da kam dann nichts mehr.

Schönen Tag noch

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Stellplatz unmittelbar am Hang 09 Feb 2016 09:52 #57626

DeO schrieb: ...blubber...


Auszüge aus Tabelle AA.1 aus Anhang AA der zum EC7-1 und NAD gehörenden Restnorm DIN 1054-2012, die die Einzelregelungen in den entsprechenden EC-Abschnitten für D zusammenfasst. Spalte 2 gehört zu GK1, Spalte 3 zu GK2 und Spalte 4 zu GK3 (GK = geotechnische Kategorie; s. DIN 1054-2012, Abschn. A 2.1.2)





Mehr gibt's von mir für DICH nicht.
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Letzte Änderung: von Alsheimer.

Stellplatz unmittelbar am Hang 09 Feb 2016 15:39 #57628

Alsheimer schrieb: Mehr gibt's von mir für DICH nicht.


Die dargebotene Tabelle erfasst eben nicht das was ich angesprochen hatte. Zum einen geht es im Wesentlichen nur um Baugruben und Gräben. Nur die 1. Zeile bezieht sich auf Stützbauwerke von Geländesprüngen. Allerdings ohne diese Geländesprünge abgesehen von der Höhe näher zu konkretisieren. Keine Angaben zur Länge oder Neigung. Bei fieser Auslegung muss man eine flache Neigung nur lang genug verfolgen und hat dann die Grenzhöhe von 2.0m erreicht und wäre in der Nachweispflicht.

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Stellplatz unmittelbar am Hang 10 Feb 2016 09:46 #57634

DeO schrieb: ... Bei fieser Auslegung ...


Dann gibt es sicher noch wesentlich mehr zu bedenken, DeO (ist aber für einen Flachländer wohl nicht ganz so einfach zu überschauen); unter anderem:
  • ist der "Geländesprung" mit einem Auf- oder Abtrag von Bodenmaterial verbunden
  • existieren besondere Gegebenheiten wie etwa Quellen oder Bäche
  • welchen Einfluß haben etwaige Grundwasserbewegungen
  • Rechtssituation (Eigentumsverhältnisse, Naturschutz, Landschaftspflege, Nutzungsanforderungen aus Land- und Forstwirtschaft, benachbarte Gebäude, vorhandene Verkehrswege, kreuzende Leitungen)
  • visuelle Anforderungen
  • Kosten für Grund und Boden
  • Abstand zu verschiebungs- und setzungsempfindlicher Nachbarbebauung
  • Aufbau und Schichtung der anstehenden Bodenmassen
  • existieren Gleitschichten/-flächen zwischen den anstehenden Bodenmassen
  • Kennwerte der anstehenden Bodenschichten (z.B. Wichte, Scherfestigkeit, Reibung, Kohäsion)
  • Verfügbarkeit von Baumaterialien - Stichworte: Transportwege, Lieferzeiten, Preise, Nachhaltigkeit
  • usw

Du siehst: dein Kriterium ist nur eines von vielen, vielen, vielen...

Aber zurück zum Ausgangsthreat:
Der geplante Geländesprung von sencom41 beträgt laut Skizze (die du hoffentlich gesehen hast) 2,50 m; die Böschung ist relativ steil gezeichnet. Daher meine Empfehlung an sencom41:
"...ingenieurmäßige Beurteilung und Bearbeitung der Sicherungsmaßnahme (Baugrundgutachter; Geotechnische Kategorie 2)... Baugrundgutachter, den du hierfür vor Ort beauftragst. Der nennt dir auch das Honorar, das für das Baugrundgutachten und für die erforderlichen Nachweise anfällt." Alles andere ist Geblubber.

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Stellplatz unmittelbar am Hang 10 Feb 2016 12:53 #57638

Alsheimer schrieb: Du siehst: dein Kriterium ist nur eines von vielen, vielen, vielen...


Auf jeden Fall. Ich bin halt nur skeptisch gegenüber Normenverweisen, wenn diese entweder nur scheinbar zum Thema passen oder so allgemein gehalten sind, dass ihr realer Nutzwert gegen Null strebt. Auch das ist eine Form von Geblubber!

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Letzte Änderung: von DeO.

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